Es ist viel passiert in den vergangenen Jahrzehnten: Von der Frau, über die der Mann verfügen durfte, hin zur selbstbestimmten, unabhängigen Person, die einfordert, was ihr zusteht, war es ein langer Weg.
Am Ziel sind wir noch lange nicht, aber seit 70 Jahren ist BRIGITTE eine treue Begleiterin auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung. Viel hat sich thematisch getan: An die Stelle von Diäten trat zunehmend Female Empowerment. Körperbilder, Mode und Zeitgeist waren einem ständigen Wandel unterworfen. Bis heute ist BRIGITTE Wegbegleiterin für Frauen, die Wegbereiterinnen sind.
Anlässlich des 70. Geburtstags von BRIGITTE werfen wir am Weltfrauentag einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse der letzten sieben Jahrzehnte, die das Leben von Frauen positiv und nachhaltig verändert haben.
Frauenrechte: Das hat sich in den letzten 70 Jahren verändert
In der DDR trat 1950 das “Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau” in Kraft. Frauen wurden fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes freigestellt und bekamen Leistungen in voller Höhe ihres Lohnes. Ab 1958 bekamen stillende Mütter zusätzlich sechs Monate lang ein Stillgeld von zehn Mark. Mitte der 1970er-Jahre wurden weitere Vergünstigungen für Mütter beschlossen, darunter das bezahlte Babyjahr.
Im Westen Deutschlands brauchte es zwei Jahre länger, bis 1952 das “Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ verabschiedet wurde. Seitdem durften Frauen sechs Wochen vor und nach der Geburt bei vollem Gehalt zu Hause bleiben und waren von schwerer körperliche Arbeit sowie Nacht- und Akkordarbeit befreit. Bis vier Monate nach der Geburt durfte den Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden.
Beide Gesetze bilden auch heute noch die Grundlage für den Mutterschutz und wurde im Laufe der Jahre immer wieder angepasst.
Mit dem Gleichstellungsgesetz 1958 hatte der Mann nicht mehr in allen Eheangelegenheiten die Entscheidungsgewalt. Bis dahin war der Ehemann der Alleinherrscher im Haus gewesen und konnte sowohl über seine Frau, als auch über die Kinder bestimmen. So musste eine Ehefrau ihrem Mann jederzeit sexuell zur Verfügung stehen. Wenn er sie oder die Kinder misshandelte, galt dies als Privatsache. Um arbeiten zu dürfen, brauchten die Frauen die Erlaubnis ihres Mannes, gleichzeitig konnte der Ehemann den Anstellungsvertrag seiner Frau auch ohne deren Zustimmung fristlos kündigen. Dass die Frau wesentlich weniger für die gleiche Arbeit verdiente wie ein Mann, verwundert nicht. Auch über das Gehalt und das Vermögen der Frau konnte der Ehemann bis dato verfügen. Erst ab 1958 durften Frauen ein eigenes Konto eröffnen und selbst über ihr Geld entscheiden.
Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) wird als erste Frau zur Bundesministerin ernannt. Sie ist für das Ressort Gesundheitswesen zuständig.
Die Rentenversicherung wird für nicht erwerbstätige Hausfrauen geöffnet.
Mit der Reform des Ehe- und Familienrechts verzichtet das Bürgerliche Gesetzbuch auf die Vorgabe von Ehemodellen und verabschiedet sich von dem Leitbild der Hausfrauenehe. Zukünftig ist außerdem auf Wunsch der Name der Frau als gemeinsamer Familienname zulässig. Sollte die Ehe geschieden werden, gilt ab sofort nicht mehr das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip. Eine Ehe wird demnach als gescheitert anerkannt, ohne einer einzelnen Partei die Schuld zuzuschreiben. Damit einhergehend wird der Versorgungsausgleich eingeführt, um im Falle einer Scheidung die nicht erwerbstätige Frau und Mutter zu schützen.
Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten nun zusätzlich zu den bisherigen Schutzfristen einen sechsmonatigen Mutterschaftsurlaub mit Lohnersatzleistungen und Kündigungsschutz. Mütter bekommen zum Zeitpunkt der Einführung 750 DM monatlich, 1984 wird das Mutterschaftsurlaubsgeld auf 510 DM monatlich gekürzt.
Der Unterhalt alleinstehender Mütter und Väter wird durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen gesichert, wenn der andere Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann.
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz wird als Rechtsanspruch im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben, ebenso das Recht auf gleiches Entgelt. Stellenausschreibungen sollen ab sofort geschlechtsneutral formuliert werden.
Durch das Rentenreformgesetz wird die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Geburten ab 1992 von bisher einem Jahr auf drei Jahre verlängert. Außerdem werden Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes und wegen nicht erwerbsmäßiger, häuslicher Pflege eingeführt.
Dieses Gesetz befasst sich mit den Bereichen Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung. So übernimmt ab sofort die gesetzliche Krankenkasse die Bereitstellung von Verhütungsmitteln für Frauen unter 21 Jahren, soweit sie einer gesetzlichen Krankenkasse angehören. Außerdem wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (ab 1.1.1996) vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt des Kindes verankert. Die entlohnten Kinderkranktage pro Kind und pro Jahr werden von 5 auf 10 je Elternteil und auf 20 Tage für Alleinerziehende angehoben.
Das Kindergeld wird 1996 für das erste und zweite Kind auf je 200 DM im Monat, für das dritte Kind auf 300 DM im Monat und für jedes weitere Kind auf 350 DM im Monat angehoben. Die Altersgrenze wird von 16 auf 18 Jahre erhöht.
Der Deutsche Bundestag beschließt, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Militärische Laufbahnen der Bundeswehr werden für Frauen geöffnet.
Nach acht männlichen Amtsvorgängern wird die CDU-Politikerin Angela Merkel am 22. November 2005 die erste Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Jahreswechsel 2007 werden das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Das ermöglicht Müttern und Vätern, bis zu 14 Monate aus dem Beruf auszusteigen, während ihr Einkommen prozentual gestaffelt weitergezahlt wird.
Für rund 100 der größten Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten. Außerdem sind mehr als weitere 3500 Unternehmen dazu verpflichtet, den Frauenanteils zu erhöhen. Das Gleiche gilt für den öffentlichen Dienst.
Der Weltfrauentag am 8. März wird in Berlin zum arbeitsfreien Feiertag. Seit 2023 hat auch Mecklenburg-Vorpommern den Frauentag als gesetzlichen Feiertag verankert.
Das Ziel ist noch nicht in Sicht
Keine Frage, vieles hat sich zum Guten verändert. Es gibt aber noch jede Menge zu tun. Obwohl etwa das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz schon 1980 verankert wurde, erleben wir auch 45 Jahre später noch große Unterschiede bei Einkommen und Aufstiegsmöglichkeiten.
Doch nicht nur im Job, auch in vielen anderen Bereichen herrscht nach wie vor ein Ungleichgewicht, beispielsweise bei der Kinderbetreuung und im Haushalt oder der Pflege von Angehörigen. Frauen werden immer noch sexuell belästigt, und häusliche Gewalt ist nicht erst seit der Pandemie ein großes Thema. Doch der vielleicht anstrengendste Kampf, den wir gar nicht kämpfen wollen, ist der gegen Männer, die sich diskriminiert fühlen, weil Frauen Gleichbehandlung einfordern. Dabei wird gern ausgeblendet, dass es auch um ihre Mütter, Ehefrauen und Töchter geht. Kommt an unsere Seite!