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Bis zu 5000 Euro Strafe So werden Schwangere künftig vor Anti-Abtreibungsprotesten geschützt

So werden Schwangere vor Anti-Abtreibungsprotesten geschützt
© visio / Adobe Stock
Feminismus-News: Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht mehr vor Praxen belästigen +++ Wegen Vergewaltigung verurteilter Beachvolleyballer tritt bei Olympia an – Petition fordert Disqualifizierung.

Der feministische News-Ticker für Juli 2024

Hier könnt ihr gesellschaftlich relevante News mit feministischer Perspektive nachlesen.

8. Juli 2024

Schutz vor Lebensschützer:innen

Protestaktionen von Abtreibungsgegner:innen vor Praxen, Beratungsstellen und Co. können in Zukunft mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden. Das hat die Ampelkoalition per Gesetzesentwurf beschlossen, um Schwangere, die über einen Abbruch nachdenken, vor Anfeindungen und Belästigung zu schützen. Eine Beratung ist laut Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtend. Mit dem neuen Beschluss, zu dem beispielsweise eine Abstandsregel von 100 Metern vor Praxiseingängen gehört, soll gewährleistet werden, dass Schwangere das Beratungsangebot auch ungestört wahrnehmen können. Alle Handlungen, die Betroffene einschüchtern könnten – dazu gehört das Versperren von Wegen und Eingängen, ungewolltes Ansprechen, Einschüchterungsversuche und so weiter – gelten ab sofort als Ordnungswidrigkeit. 

"Wir wollen mit dem Gesetz eine Schutzzone einrichten, in der Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen bekommen, um für sie wichtige Entscheidungen zu treffen", erklärt Grünen-Politikerin Canan Bayram. In einer solchen Konfliktsituation sei es für Schwangere ohnehin schwer, eine Entscheidung treffen zu müssen – auch ohne Manipulationsversuche sogenannter Lebensschützer:innen.

3. Juli 2024

Vergewaltiger darf zu Olympia? Entscheidung sorgt für Empörung

Kurz vor Olympia-Beginn versetzt eine umstrittene Nominierung nicht nur die Welt des Sports in Empörung: Der Beachvolleyballer Steven van de Velde qualifiziert sich für Olympia. Umstritten ist diese Entscheidung, da dem Profi-Sportler die Ehre zuteil wird, zusammen mit seinem Partner Matthew Immers, die Niederlande in Paris zu vertreten, obwohl er ein verurteilter Sexualstraftäter ist. 2014 hat van de Velde nämlich eine Zwölfjährige alkoholisiert und daraufhin mehrfach vergewaltigt. Der damals 19-Jährige hat die Tat gestanden, die Strafe ist bereits abgesessen, sodass der Niederländer seine Karriere 2018 fortsetzen konnte. 

Petition fordert Disqualifizierung

Zwar steht das niederländische Olympische Komitee hinter seiner Entscheidung: Van de Velde erfülle nun alle Qualifikationsanforderungen für die Olympischen Spiele und sei somit Teil des Teams, heißt es. Der Generaldirektor des niederländischen Volleyballverbands NEVOBO, Michel Everaert, fügt hinzu: "Steven hat sich als Musterprofi und vorbildlicher Mensch erwiesen, seit seiner Rückkehr gibt es keinen Grund mehr, an ihm zu zweifeln." Grund zum Zweifeln oder besser Verzweifeln sehen dafür viele andere. Denn einen Vergewaltiger als Repräsentant für sein Land antreten zu lassen, setzt doch eindeutig ein falsches Zeichen – oder?

Ja, der Profi-Sportler hat seine Strafe abgesessen, sollte einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Allerdings nicht vor Abertausenden von Menschen, für die er eine Vorbildfunktion einnimmt. Daher ist mittlerweile eine Online-Petition im Umlauf, die auffordert, den Niederländer vom Wettkampf auszuschließen. "Kein Pädophiler und Vergewaltiger sollte eine Nation bei den Olympischen Spielen vertreten", schreibt beispielsweise Anwältin Charlotte Proudman bei X. "Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Überlebenden, dass einem Vergewaltiger zugejubelt wird, als ob nichts gewesen wäre." Die Petition haben mittlerweile knapp 18.000 Menschen unterschrieben. 
 

eke Brigitte

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