Anzeige

Europäischer Gerichtshof Entscheidung gefallen: Ja, ein Kind darf zwei Mamas haben

EUGH entscheidet über doppelte Mutterschaft: Zwei Frauen und ein Kind
© Ermolaeva Olga 84 / Shutterstock
Kann ein Kind zwei Mamas haben? Ja, sagt jetzt der Europäische Gerichtshof. In diesem konkreten Fall konnten zwei Frauen einen riesigen Erfolg feiern – ihre gemeinsame Tochter bekommt jetzt endlich einen Pass.

Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen gestärkt. Konkret ging es in diesem Verfahren um einen Fall von zwei miteinander verheirateten Frauen. Beide sind als Mütter in die Geburtsurkunde der Tochter eingetragen.

Bulgarien weigerte sich, der Tochter eines lesbischen Paares Dokumente auszustellen

Eine der beiden Mütter hat einen bulgarischen, die andere einen britischen Pass – zusammen mit ihrer Tochter leben sie in Spanien. Die Kleine kam 2019 zur Welt und in ihre Geburtsurkunde wurden beide Frauen als Mütter eingetragen.

Um Reisedokumente für die Tochter zu erhalten, war in Bulgarien bislang immer die Geburtsurkunde notwendig, so die "Tagesschau". Doch die Stadt Sofia weigerte sich, die Dokumente auszustellen. In Bulgarien würde die öffentliche Ordnung nur dann eine Geburtsurkunde zulassen, wenn Mutter und Vater drinstehen würden. Hinzu komme, dass nicht klar sei, ob die bulgarische Mutter auch die leibliche Mutter und das Kind damit bulgarischer Abstammung sei.

Erkennt ein EU-Staat die Elternschaft an müssen das auch alle anderen EU-Staaten

Der Richter des Europäischen Gerichtshofes stellte dazu jetzt fest: Eine von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern muss auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden. Die rechtliche Elternschaft reiche dafür aus. Es spiele keine Rolle, ob es sich dabei auch um ein leibliches Elternteil handelt.

In diesem konkreten Fall bedeutet das, Bulgarien müsse die Geburtsurkunde mit beiden Müttern annehmen und die geforderten Dokumente ausstellen, da Spanien mit dem Eintragen beider Mütter die rechtliche Elternschaft bestätigt. Aus dieser ergibt sich für das kleine Mädchen automatisch die bulgarische Staatsangehörigkeit. Bislang ist die Tochter staatenlos.

In Deutschland gibt es laut BGB nur die Mutter- und Vaterschaft

In Deutschland ist die Lage ähnlich wie in Bulgarien. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ausdrücklich die Rede von Mutter- und Vaterschaft. Aktuell gibt es auch in Deutschland ein Verfahren, in dem ein lesbisches Paar sich als „Co-Mütter“ eintragen lassen möchte. Das Verfahren ist momentan ausgesetzt, werde aber weiter geprüft.

Nach ersten Erkenntnissen des Oberlandesgerichts in Celle könnten die Begriffe Mutter- und Vaterschaft zu eng gefasst sein und gegen die Verfassung verstoßen. Der Fall liegt nun dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Normenkontrolle vor. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte eine wichtige Orientierung darstellen, auch wenn sich der Fall nicht eins zu eins übertragen lasse, da beide Frauen die gleiche Staatsbürgerschaft haben.

Verwendete Quellen: tagesschau.de, sueddeutsche.de

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei ELTERN.de

slr Brigitte

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel