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Lehrer dürfen Grundschüler aufklären – auch gegen Willen der Eltern

Kinder in Grundschule (Symbolfoto)
© dotshock / Shutterstock
Wenn Grundschüler Fragen zum Thema Sex stellen, müssen Lehrer antworten dürfen. Das hat der EUGH entschieden.

Eine Mutter darf ihre siebenjährige Tochter nicht vom Sexualkunde-Unterricht ausschließen – und Lehrer dürfen Fragen des Kindes zum Thema Sex beantworten, auch wenn seine Mutter das ausdrücklich nicht möchte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) entschieden. 

Die Richter wiesen mit ihrer Entscheidung die Klage einer Mutter aus der Schweiz zurück. Die Frau hatte auf ihr Recht gepocht, ihre Tochter vom Sexualkundeunterricht befreien zu lassen. Einen entsprechenden Antrag hatte zuvor schon die Schule des Kindes abgelehnt. Daraufhin war die Frau vor Gericht gezogen.

Familienleben vs. Aufklärung: Letztere geht vor

Sie argumentierte mit der Achtung des Privat- und Familienlebens. Nach ihrer Auffassung sei die sexuelle Aufklärung in der zweiten Klasse zu früh. Die Richter hielten das Ziel des Unterrichts hingegen für legitim – nämlich, Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Die Aufklärung beuge psychischen und körperlichen Verletzungen vor.

Zudem habe im fraglichen Fall die Siebenjährige nie an einem "systematischen Sexualkundeunterricht" teilgenommen: Vielmehr beantworteten die Lehrer lediglich Fragen der Schüler. Laut Leitlinien in der Schweiz sind die Pädagogen dazu angehalten, solche Fragen zu beantworten. Und das sei zulässig, selbst wenn Eltern anderer Meinung seien, fanden die Richter.

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