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Urteil: Schwangere dürfen gekündigt werden – unter Umständen

Kündigung von Schwangeren laut EuGH-Urteil nicht immer unzulässig: Schwangere Frau
© g-stockstudio / Shutterstock
Schwangere Frauen sind nicht grundsätzlich von Kündigungen ausgenommen. Unter Umständen kann eine Entlassung rechtens sein – das hat jetzt der EuGH entschieden.

Wer schwanger ist, soll dadurch keine Nachteile im Berufsleben erleiden – und nicht seinen Arbeitsplatz verlieren. Das regelt in Deutschland das Mutterschutzgesetz. Ausnahmsweise kann eine Kündigung aber zulässig sein. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.

Mit ihrem Urteil vom 22. Februar 2018 gaben die Richter einem spanischen Unternehmen Recht. Die Firma hatte 2013 einer Angestellten die Kündigung ausgesprochen, obwohl diese schwanger war. Hintergrund war eine Massenentlassung. Und in diesem Fall sind auch Schwangere nicht ausgenommen, entschied der EuGH jetzt.

Arbeitgeber muss "sachliche Gründe" nennen

Wichtig: Der Arbeitgeber muss der entlassenen Schwangeren die Gründe für die Massenentlassung und die "sachlichen Kriterien" mitteilen, nach denen diejenigen Kollegen ausgewählt wurden, die eine Kündigung erhalten.

Gründe für eine Massenentlassung können "wirtschaftliche, technische oder sich auf Organisation oder Produktion des Unternehmen beziehende" Ursachen sein. Eine Kündigung, deren wesentlicher Grund die Schwangerschaft der Betroffenen ist, bleibt unzulässig.

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