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EU-Urteil zum Sorgerecht: Jubel bei ledigen Vätern

Die EU stärkt den ledigen Vätern beim Kampf um ihre Kinder den Rücken. Das deutsche Sorgerecht diskriminiert nicht verheiratete Väter, meint der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Doch nicht jeder, der das Sorgerecht fordert, will auch die Sorgepflichten erfüllen. Deshalb plädiert BRIGITTE-Redakteurin Silke Baumgarten für eine behutsame Reform.

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Ja, es ist schwer nachvollziehbar: Trennen sich verheiratete Eltern, bekommen seit 1998 grundsätzlich beide - Mutter und Vater - das Sorgerecht. Ausnahmen bedürfen guter Begründungen. Trennen sich indes unverheiratete Paare mit Kindern, geht das Sorgerecht – wenn keine anders lautende Erklärung aus der gemeinsamen Zeit vorliegt - in der Regel an die Mutter. Nur mit ihrer Zustimmung kann der Vater ihr rechtlich gleichgestellt werden. Das "Nein" der Mutter ist unumstößlich. Das klingt ungerecht. Und in manchen Fällen ist es das auch. Nämlich dann, wenn Väter wirklich für den Nachwuchs sorgen wollen und verbitterte Mütter ihr Recht als Faustpfand ausspielen.

Aber: Viele Mütter haben gute Gründe, dem Vater das Sorgerecht vorzuenthalten. Wenn er nämlich nur ab und zu auftaucht, sich nicht wirklich um den Nachwuchs kümmert oder im Umgang mit den Kindern unzuverlässig ist. Warum sollten Mütter mit solchen Vätern alle wichtigen Fragen, die für das Kind anfallen, besprechen? Und nur darum geht es beim Sorgerecht. Denn Umgangsrecht hatten die Väter immer. Sie dürfen ihre Kinder sehen, mit ihnen spielen, gemeinsam etwas unternehmen. Wenn die Mütter dies boykotieren, kann das Jugendamt eingreifen, vermitteln, notfalls sogar das Treffen von Kind und Vater begleiten. Das Umgangsrecht gilt völlig unabhängig vom Sorgerecht - aber das wird in der jetzigen Diskussion oft unterschlagen.

Wenn es jetzt also darum geht, das deutsche Sorgerecht zugunsten der Väter zu reformieren, dann bitte mit Bedacht. Zunächst muss geprüft werden:Wie gehen die Väter mit den Kindern um? Kümmern sie sich verlässlich? Sind sie bereit, sich ernsthaft mit all den Entscheidungen wie etwa Schulwahl oder Impfungen zu befassen? Und: Zahlen sie regelmäßig Unterhalt? Oder gehören sie zu den Zweidritteln aller Väter die unregelmäßig oder gar nicht für die Kinder aufkommen? Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsame Entscheidung heißt gemeinsame Verantwortung.

Deshalb bin ich dafür, dass ledigen Vätern nicht grundsätzlich das Sorgerecht zugesprochen werden sollte. Vielmehr muss eine Gesetzesreform her, die den Vätern ein Widerspruchsverfahren ermöglicht. Das ist ja bisher ausgeschlossen. Und bei diesem Verfahren sollte geprüft werden, ob der Vater sich wirklich engagiert. Dann gilt es eine Entscheidung zu finden, die vor allem eins berücksichtigt: das Wohl des Kindes. Denn ihm nützt es nichts, wenn der Vater nun zwar mitreden darf, die Eltern sich aber ständig fetzen, weil er seine Pflichten nicht ernst nimmt.

Video: Sorgerecht: der Europäischer Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen

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Text: Silke Baumgarten Foto: iStockphoto.com

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