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Haftstrafe nach Trinkgelage 61-Jährige Britin beißt ihrer Freundin die Nase ab

England: Rotweingläser
© Andrey Solovev / Shutterstock
Unter starkem Alkoholeinfluss hat eine 61-jährige Engländerin ihrer Bekannten die Nase abgebissen. Nun muss sie in ein Männergefängnis, da sie offiziell als Mann gilt.

In Birmingham haben sich zwei Frauen zu einem Abend mit viel Alkohol getroffen – am Ende kam es zu einem großen Streit, bei dem eine der Beteiligten der anderen die Nase abbiss. Die beiden hatten sich in der Wohnung einer der Frauen getroffen, berichtet die "Birmingham Mail" über den Fall aus dem vergangenen Jahr.

Nun kam es zur Gerichtsverhandlung. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll das spätere Opfer der Täterin einen Kopfstoß versetzt haben, daraufhin habe diese ihrer Bekannten die Nase abgebissen. Die 61-jährige Täterin habe dabei "beträchtliche Gewalt" angewendet, zitiert die "Birmingham Mail" aus der Gerichtsverhandlung. Dem folgte auch der Richter, der von einem "ungerechtfertigten, aggressiven Akt der Gewalt" sprach.

Vier Jahre Haftstrafe für Beißattacke

Das Opfer habe "unerträgliche Schmerzen" erleiden müssen, stellte er in der Urteilsverkündung fest. Die angegriffene Frau hatte zuvor ausgesagt, dass sie nach der Attacke das Haus nicht mehr verlassen könne und ihr Leben dadurch "zerstört" worden sei. In einem operativen Eingriff wurden ihr Hautlappen von der Stirn ins Gesicht transplantiert. Die Frau befindet sich weiter in Behandlung, weitere Operationen werden aller Voraussicht nach notwendig sein. Außerdem nimmt sie die Hilfe eines Psychologen in Anspruch.

Für die Täterin verhängte das Gericht eine Haftstrafe von vier Jahren. Sie hatte sich vor Gericht schuldig bekannt und hat die Gefängnisstrafe bereits angetreten. Die 61-Jährige wurde als Mann geboren, lebt aber seit einiger Zeit als Frau. Da diese Geschlechtsumwandlung jedoch noch nicht komplett vollzogen und von den Behörden noch nicht offiziell anerkannt ist, wurde sie vorerst in einem Gefängnis für Männer untergebracht. Über ihren Antrag auf Verlegung in ein Frauengefängnis muss noch entschieden werden.

Quelle: "Birmingham Mail"

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei stern.de.

epp/stern

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