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Empfehlungen 218a Was die Neuregelungen für Abtreibungsgesetze zukünftig bedeuten würden

Paragraph 218: Kommission empfiehlt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
© Longfin Media / Adobe Stock
Die Diskussion um den Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als rechtswidrig einstuft, steht womöglich vor dem Wendepunkt. Eine Expert:innenkommission, eingesetzt von der Ampelkoalition, empfiehlt die Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen.

In der deutschen Debatte um den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, der Schwangerschaftsabbrüche grundlegend als rechtswidrig einstuft, gibt es jetzt eine entscheidende Wendung. Eine von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission empfiehlt die Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen.

Beratungspflicht und Wartefrist führen zu Stigmatisierung

Bislang sind in Deutschland alle Abtreibungen laut Paragraf 218 grundsätzlich illegal, auch wenn bestimmte Bedingungen eine straffreie Durchführung ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Gefährdungen des Lebens der Schwangeren oder Fälle sexueller Gewalt. Notwendig sind auch eine verpflichtende Beratung und eine Wartefrist von drei Tagen vor Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Die gegenwärtige Regelung wird als ein gesellschaftlicher Kompromiss betrachtet, stößt jedoch auf Kritik. Kritiker:innen bemängeln, dass die strafrechtliche Handhabung zu einer unnötigen Stigmatisierung führt, welche wiederum den Zugang zu medizinischer Versorgung und Beratung behindert.

Der dem "Spiegel" vorliegende Abschlussbericht der Kommission stellt fest, dass die derzeitige Rechtslage einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht standhalten kann. Demnach sollte der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht länger als rechtswidrig betrachtet werden. Diese Empfehlung der Kommission birgt das Potenzial für eine weitreichende gesetzliche Änderung.

Weitere Neuerung: Grauzone zwischen 12. und 22. Woche

In der Spätphase der Schwangerschaft ab der 22. Woche empfiehlt die Kommission weiterhin ein Verbot von Abtreibungen. Zwischen der zwölften und der 22. Woche liegt es im Ermessen des Gesetzgebers, Regelungen festzulegen. Zudem sollten Abtreibungen auch in späteren Phasen erlaubt sein, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist. Dies sei der Fall, wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau bedroht oder eine erhebliche Gefahr für ihre physische oder psychische Gesundheit darstellt, sowie bei Schwangerschaften, die aus sexueller Gewalt resultieren. Dann rät die Kommission, Abtreibungen zuzulassen.

Die Legalisierung könnte auch finanzielle Konsequenzen haben. In ihrem Bericht thematisieren die Expert:innen das bestehende Leistungsrecht der Krankenkassen. Bislang tragen Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der aktuellen Beratungsregelung entscheiden, häufig selbst die Kosten. Bei einer zukünftigen Anerkennung der Rechtmäßigkeit von Abbrüchen könnte es jedoch zu einer Änderung kommen, sodass Krankenkassen verpflichtet werden könnten, die finanziellen Aufwendungen für solche Eingriffe zu übernehmen.

Beibehaltung der Beratungspflicht und Wartezeit wahrscheinlich

Die Kommission spricht sich allerdings für die Beibehaltung der Beratungspflicht aus. Es sollte ein umfassendes Beratungsangebot geschaffen werden. Gemeint sei damit ein "flächendeckendes, niedrigschwelliges, barrierearmes und vielsprachiges Beratungsangebot", das Frauen kostenlos zur Verfügung steht.

Auch Reproduktionsmedizin könnte gesetzliche Veränderung erfahren

Neben Schwangerschaftsabbrüchen befasste sich die Kommission auch mit Eizellspenden und Leihmutterschaft. Eizellspenden könnten demnach legalisiert werden, "sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet". Während die Leihmutterschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein könnte. Dafür sei vor allem zu gewährleisten, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe und die Leihmutter eine "angemessene Aufwandsentschädigung" erhalte.

Die Empfehlungen der Kommission sind nicht bindend, stellen jedoch eine wichtige Grundlage für mögliche Gesetzesänderungen dar. Die Ampelkoalition hat bereits die Streichung des Paragrafen 219a, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen, in dieser Legislaturperiode durchgeführt. Der Reformprozess könnte allerdings durch das Bundesverfassungsgericht und politische Debatten beeinflusst werden.

Verwendete Quellen: spiegel.de, br.de
 

spa Brigitte

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