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Neue Regelungen beim Elterngeld Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Familien

Elterngeld-Neuerung: Mutter und Vater mit Baby
© Shutterstock
Pünktlich zum Herbst gibt es Neuerungen beim Elterngeld. Der Bund verspricht mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und zusätzliche Frühchen-Monate.

Das Elterngeld soll flexibler und vor allem partnerschaftlicher werden. Eltern sollen dabei unterstützt werden, das Familienleben und den Beruf noch besser vereinbaren zu können. Die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeldes- und Elternzeitgesetzes" gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, flexiblerer Partnerschaftsbonus und weniger Bürokratie

Derzeit ist es möglich, dass, wenn ein Elternteil Elterngeld bezieht, maximal 30 Stunden in der Woche zusätzlich zu arbeiten. Diese Grenze wurde jetzt auf 32 Stunden angehoben, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.

Gehen beide Elternteile arbeiten, greift der sogenannte Partnerschaftsbonus. Auch hier werden die Grenzen jetzt angepasst. Zuvor durften die Eltern zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Jetzt liegen die Grenzen zwischen 24 und 32 Stunden.

Auch der gesamte Anspruchszeitraum wird flexibler. Bisher mussten Eltern diesen Bonus vier Monate am Stück beziehen, jetzt kann er zwischen zwei und vier Monaten flexibel angepasst werden.

Sollte es doch dazu kommen, dass man sich durch Mehrarbeit nicht an die Grenzen halten kann, ist es möglich, kurzfristig auszusteigen, ohne gleich um den gesamten Bonus zu bangen. Insgesamt haben Eltern so eine echte Chance darauf, zusätzliche gemeinsame Zeit als Familie zu verbringen.

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate

Abhängig davon, wie viel früher das Kind auf die Welt kommt, erhalten die Eltern bis zu vier Monate mehr Elterngeld. So haben Eltern in dieser sehr herausfordernden Situation mehr Zeit und Ruhe für ihr Kind.

Konkret bedeutet das:

Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen Monat zusätzlich Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, sind es zwei Monate. Bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in ElterngeldPlus umgewandelt werden, um so noch länger Elterngeld zu beziehen.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellung

Eltern und Verwaltungen sollen es ab jetzt etwas leichter haben, die Gelder zu beantragen beziehungsweise zu bearbeiten. Beispielsweise bei der Berücksichtigung von geringen selbstständigen Tätigkeiten. Bisher wurde immer pauschal das gesamte Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen.

Wenn ein Elternteil geringe selbstständige Nebeneinkünfte hat, im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat, kann jetzt beantragt werden, dass dieser Betrag nicht mit in die Berechnung einfließt. Sondern nur die nicht-selbstständigen Einkünfte der vergangenen zwölf Kalendermonate berücksichtigt werden. Das kann bei einigen dazu führen, dass sie mehr Elterngeld bekommen können.

Verwendete Quellen: "Familienportal.de", "antenne.de"

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei ELTERN

slr

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