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Digitaler und besser Das ändert sich beim Arztbesuch ab September 2022

Eine Ärztin hält ihr Stethoskop in die Kamera
© dusanpetkovic1 / Adobe Stock
Schon einmal darüber aufgeregt, dass das Arztrezept erst umständlich abgeholt und dann zur Apotheke geschleppt werden muss? Ab diesem Monat könnte aus diesen zwei Schritten einer werden.

Wie oft habe ich mich schon geärgert, wenn ich eines meiner Wiederholungsrezepte vor der Arbeit abholen musste, um vor Dienstbeginn noch schnell zu meiner Stammapotheke zu tingeln. Doch das muss ich vielleicht in Zukunft nicht mehr tun – und du auch nicht. Stattdessen sollen nämlich E-Rezepte ab sofort die alten ausgedruckten Varianten ablösen. Wie das funktionieren soll und was das für dich bedeutet, liest du hier.

Digitalisierung in Arztpraxen und Apotheken

Auf Knopfdruck zum Medikament? Das klingt eigentlich ganz gut. Rezepte sollen künftig nämlich digital übermittelt werden können – und teilweise ist das auch jetzt schon möglich. Seit dem 1. September sind bereits alle Apotheken dazu verpflichtet, Rezepte nicht nur in Papierform, sondern auch in der elektronischen Variante anzunehmen. Möglich macht das eine offizielle E-Rezept-App der gematik GmbH – eine nationale Agentur für digitale Medizin –, die sich gesetzlich versicherte Patient:innen herunterladen können, um ihre Medikamenten-Verordnungen einzusehen und vorzuzeigen.

Praxen, Kliniken und Apotheken müssen dementsprechend ebenfalls über die nötige Technik und Software verfügen, damit es reibungslos funktioniert. Alle Apotheken in Deutschland wurden bereits mit dieser ausgestattet, um die E-Rezepte annehmen und an die Krankenkassen übermitteln zu können. App-Nutzer:innen erhalten einen Code auf ihr mobiles Endgerät, mit dem sie in der Apotheke ihren Rezeptinhalt abholen können. Er kann entweder bereits vor dem Apothekenbesuch übermittelt oder vor Ort vorgezeigt werden. Dazu werde die Telematikinfrastruktur (TI) genutzt, wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet. Das ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland.

Wozu das Ganze?

Das E-Rezept soll unter anderem dazu dienen, die Behandlung eines:einer Patient:in zu vereinfachen, indem Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkannt werden können. Auch die Abläufe zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und der Papierkram im Gesundheitswesen werden so reduziert. Ein weiteres großes Plus: Wege können hoffentlich eingespart werden. Möglicherweise ist durch das E-Verfahren nicht immer die persönliche Abholung in der Arztpraxis notwendig, beispielsweise wenn es um ein Wiederholungsrezept geht.

Außerdem kann in der Apotheke das Rezept bereits eingereicht werden, um dann die Medikamente (die vielleicht noch bestellt werden müssen) zu einem späteren Zeitpunkt abzuholen. Über die App kann dazu eine unverbindliche Anfrage gesendet werden, um zu prüfen, ob das Medikament überhaupt vorrätig ist. Durchaus praktisch. 

Weitere Entwicklungen stehen schon auf dem Plan

Das neue System soll fortlaufend verbessert, erweitert und modernisiert werden. Beispielsweise mit einem Medikationsplan, der die Wechselwirkung von Medikamenten erkennt und so Patient:innen vor unverträglichen Kombinationen schützt. Ebenfalls soll eine Erinnerung an einzunehmende Medikamente eingeführt werden. Zurzeit ist das E-Rezept weiterhin nur für gesetzlich Versicherte nutzbar, an einer Version für Privatversicherte werde laut der Verbraucherzentrale aber bereits gearbeitet. Aktuell werden zwischen der gematik GmbH und dem Verband der Privaten Krankenversicherung die technischen Voraussetzungen ausgearbeitet.

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen laut Bundesgesundheitsministerium künftig auch alle weiteren Leistungen wie etwa Heil- oder Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden können. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen seien allerdings gesetzlich vorgegeben. Für teilweise bereits online stattfindende Arztbesprechungen ist die elektronische Übermittlung natürlich besonders hilfreich.

Woran hapert es noch?

Während die Apotheken bereits verpflichtet wurden, ist das bei den Vertragsärzt:innen leider noch nicht der Fall. Eine Ausnahme gelte für die Pilotphase von Ärzt:innen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Zur bundesweiten Umstellung auf das E-Rezept für Arztpraxen und Kliniken solle es dann 2023 kommen. 

User:innen benötigen eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGk) sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten. Ab 2023 soll die Vorlage der eGk dann für die Abholung in der Apotheke ausreichen. Das Verfahren ist tendenziell aber auch ohne Smartphone nutzbar: Patient:innen können entscheiden, ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen, so das Bundesgesundheitsministerium. Das erleichtert es beispielsweise Menschen ohne Handy, das System trotzdem zu nutzen. Außerdem können Familienmitglieder in der App eines:einer Nutzer:in integriert und so zum Beispiel für Kinder oder die Großeltern Rezepte empfangen werden.

Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale, Bundesgesundheitsministerium, gematik

Brigitte

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