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Sommerferien, Kulturpass und Co. Das ändert sich alles im Juni 2023

Die morgendliche Sonne scheint durch ein Feld
© tawatchai1990 / Adobe Stock
Das Sommerloch steht kurz bevor und doch gibt es einige Änderungen, die im Juni auf uns zu kommen. Vom Kulturpass für alle 18-Jährigen über Baukindergeld bis zum Hexensabbat gibt es im Juni einiges zu beachten.

Die ersten richtig warmen Tage haben wir bereits hinter uns und der Sommer ist greifbarer Nähe. Da kommt der Kulturpass für alle die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden wie gerufen. Das erste Bundesland startet sogar schon in die Sommerferien. Diese Neuerungen bringt der Juni noch so mit sich. 

Der Kulturpass für 18-Jährige

Am 18. Geburtstag könnte in diesem Jahr ein Geschenk des Staates ins Haus flattern – wenn man es denn vorher auf www.kulturpass.de beantragt hat. Ab Mitte Juni 2023 sollen alle Menschen, die 2023 volljährig werden, einen sogenannten Kulturpass mit 200 Euro erhalten. Dieser kann frei genutzt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, da er zweckgebunden ist.

Der Pass kann für unterschiedliche Angebote genutzt werden. Unter anderem zum Erwerb für Konzerte und andere Veranstaltungen, Bücher, CDs oder auch Schallplatten, Museen, Parks, Kino, Musikinstrumente, Noten und viele weitere Dinge. Große Versandhäuser und Onlineriesen sind allerdings ausgenommen, da der Kulturpass eher die lokale Wirtschaft unterstützen soll. Stellt sich der Pass als Erfolg heraus, wird im zweiten Schritt überlegt, ob auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 einen erhalten können.

Baukindergeld bekommt Nachfolger

Die Förderung der Regierung für das Baukindergeld ist Ende vergangenen Jahres ausgelaufen. Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen sollen jedoch weiterhin beim Erwerb eines Eigenheims unterstützt werden. Ab Juni 2023 startet daher ein neues Förderprogramm. Bei der KFW-Bank findet ihr es unter dem Programm "Wohneigentum für Familien" mit dem Kürzel WEF (300).

Eine Änderung gibt es allerdings: Gefördert werden nur noch Neubauten mit besonders klimafreundlichen Standards, um energieeffizientes Bauen zu fördern. Es werden Familien gefördert, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben und ein steuerlich relevantes Einkommen von 60.000 Euro im Jahr vorweisen können. Die zinsgünstigeren Darlehen haben eine Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro.

Neue Fahrgastrechte für Bahnreisende

Ab dem 7. Juni 2023 tritt die geänderte EU-Fahrgastrichtlinie in Kraft. Diese hält unter anderem fest, dass wenn ein Zug zukünftig mehr als eine Stunde Verspätung hat, den Bahnreisenden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet werden müssen. Bei mehr als zwei Stunden können sogar 50 Prozent zurückverlangt werden. Andersrum wurden aber auch neue Szenarien hinzugefügt, bei denen kein Anspruch auf Erstattung besteht. Zum Beispiel bei außergewöhnlichen Umständen, für die das Unternehmen selbst nichts kann. Darunter fallen unter anderem Menschen auf Gleisen, extreme Witterung oder auch Kabeldiebstahl.

Neue Krankenversicherungskarte

Das gilt für alle gesetzlich Versicherten, die bis zum 31. Dezember 2022 eine elektronische Patientenakte beantragt haben. Bis spätestens zum 30. Juni 2023 müssen die Antragsteller:innen eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle und PIN von der Krankenkasse ausgestellt bekommen – soweit noch nicht erfolgt. Auf diesen Karten können medizinische Daten direkt gespeichert werden – dazu gehören auch Laborbefunde, chronische Krankheiten oder Allergien, aber auch Medikationspläne.

Die sogenannte ePA gibt es bereits seit dem 1. Januar 2021 und ist ein freiwilliges Angebot. Wer sie ebenfalls beantragen möchte, kann sich an seine:ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.

Antragsfrist für die Energiepauschale bei Rentner:innen

Rentner:innen die trotz des bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können noch bis Ende Juni einen Antrag auf eine nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum gestellt werden.

Galeria Karstadt Kaufhof schließt weitere Filialen

Bis Ende Juni 2023 werden weitere Filialen der Kaufhauskette geschlossen. Betroffen sind unter anderem Hamburg-Wandsbek, Hamburg-Harburg, München Bahnhof, Nürnberg und Nürnberg-Langwasser, Offenbach, Siegen, Wiesbaden, Celle, Cottbus und einige mehr.

Sommerferien

Ein Bundesland startet bereits in die Sommerferien. Nordrhein-Westfalen beginnt am 22. Juni bis zum 4. August. Der Rest zieht erst im Juli nach. Bayern bildet mit Ende Juli bis Mitte September das Schlusslicht.

Erfolgreiche Tarifverträge

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen werden ab Juni 2023 merklich mehr Geld zur Verfügung haben. Kernelemente des Tarifvertrages seien eine Inflationsausgleichszahlung und eine Gehaltserhöhung. Das Ergebnis sei ein guter "Kompromiss". Die aktuellen Preissteigerungen könnten so jetzt aufgefangen werden. Ab Juni 2023 wird ein einmaliger Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro gezahlt (steuer- und abgabefrei). Von Juli 2023 bis Februar 2024 wird es monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geben, ebenfalls steuer- und abgabefrei. Ab März 2024 werden sich dann die Gehälter insgesamt erhöhen.

Corona Warn-App

Die Corona-Warn-App geht ab Juni in den Ruhemodus. In der ganzen Zeit wurde sie über 48 Millionen Mal heruntergeladen und aktiviert. Gelöscht wird die App zwar nicht, aber geht erst mal in einen Dornröschenschlaf. Die Impfzertifikate sind aber weiterhin einsehbar.

NATO-Manöver

Auf einmal wird es laut am Himmel? Das könnte daran liegen, dass im Juni 2023 groß angelegte NATO-Manöver in Deutschland geflogen werden. Dabei werden Kampfjets, Transport- und Tankflugzeuge den Luftraum unsicher machen. Geplant ist das Manöver "Air Defender 23". Damit wird getestet, wie schnell Kampfflugzeuge einsatzbereit sein können. Es könnte sogar zu Beeinträchtigungen im Reise-Flugverkehr kommen.

Apotheken bleiben geschlossen

Am 14. Juni 2023 findet der Apothekenprotesttag statt. Das bedeutet, dass Medikamente an diesem Tag nur bei ausgewählten Notapotheken zu bekommen sind. Die Branche fordert unter anderem höhere Honorare.

Hexensabbat

Am 16. Juni 2023 sollten vor allem Kleinanleger:innen Ruhe bewahren. Es ist wieder großer Verfallstag an der Börse – auch Hexensabbat genannt. An diesem Tag kann es an der Börse zu starken Schwankungen kommen.

Verwendete Quellen: kulturpass.de, kfw.de, bundesgesundheitsministerium.de, youtube.de (FinanzNerd), gew.de, focus.de

Brigitte

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