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Nein zur Burka: Dänemark beschließt Verhüllungsverbot

Nein zur Burka: Dänemark beschließt Verhüllungsverbot
© Amy Laughinghouse / Shutterstock
Gesicht verschleiern verboten: Dänemark hat als nächstes EU-Land das Verschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Davon betroffen sind auch, aber nicht nur Burkas.

Wer in Dänemark in der Öffentlichkeit unterwegs ist, muss ab August sein Gesicht zeigen. Das nordische Land hat nun ein neues Verhüllungsverbot beschlossen, wie es ähnlich schon in Frankreich und Österreich gilt.

Was ist verboten?

Jede Form von Verschleierung ist demnach ab August tabu. Davon betroffen sind Burkas, aber auch ins Gesicht gezogene Schals, falsche Bärte und großformatige Mützen und Masken.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bei winterlichen Temperaturen darf man sein Gesicht auch künftig in Stoff verhüllen, etwa durch einen über die Nase gezogenen Schal. Aber auch nur dann.

Welche Strafen drohen?

Beschlossen wurden empfindliche Geldstrafen. Wer mit verhülltem Gesicht angetroffen wird, muss beim ersten Verstoß 135 Euro zahlen - bei Wiederholung steigt die Strafe. Nach dem vierten Verstoß werden schon 1350 Euro fällig.

Was passiert, wenn man verhüllt auf die Straße geht?

Wenn etwa gläubige Frauen im Burka in die Stadt gehen, müssen sie nicht fürchten, dass sie dazu gezwungen werden, die Burka abzulegen. Allerdings müssen sie die Geldstrafe zahlen und werden dann nach Hause geschickt.

Wie ist die Lage in Deutschland?

Hierzulande gibt es kein generelles Verhüllungsverbot. Allerdings wird ein solches Gesetz immer wieder von Parteien wie AfD und CSU ins Spiel gebracht und diskutiert.

Einzig in Bayern gibt es ein Verbot - das bezieht sich allerdings nur auf Beamte in städtischen Ämtern, Schulen und Kindergärten, und betrifft im Alltag so gut wie niemanden.

Und was denkst du dazu?

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