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Nach Erhalt der Impf-Berechtigung 200 Wahlhelfer:innen springen wieder ab

Corona aktuell: Frau mit Bundestags-Wahl-Button an der Jacke
© Westlight - Torsten Asmus / Shutterstock
Als Wahlhelfer:in bekommt man automatisch eine Berechtigung für eine Corona-Impfung. Praktisch, dachten sich offenbar etliche Leute und meldeten sich – nur vorübergehend – als Ehrenamtliche.

Die Bundestagswahlen stehen im September an und schon jetzt werden fleißige Wahlhelfer:innen gesucht. Besonders in Berlin, wo viele Wahlprozesse gleichzeitig stattfinden werden. Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus bei der Tätigkeit zu minimieren, bekommen alle Ehrenamtliche eine Impfung – auch, wenn sie sonst gar nicht zur Priogruppe gehört hätten. Das war für viele Freiwillige wohl das beste Lockmittel. Kein Problem, wären sie in ihrem Amt als Wahlhelfer:innen geblieben. Doch wie der "Tagesspiegel" berichtet, sind in Berlin nun Dutzende Menschen wieder abgesprungen – nachdem sie die Impf-Berechtigung erhalten hatten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 

Fast 200 Absagen

In Tempelhof-Schöneberg sind laut Bezirksamt 60 Wahlhelfer:innen abgesprungen, in Pankow sogar 130. In Pankow, wo deutlich mehr Bewerbungen als Wahlhelfer:in eingingen als sonst, könne man nichts über erfolgte Impfungen sagen, den Zusammenhang allenfalls vermuten, so Kreiswahlleiterin Christine Ruflett auf Nachfrage des Tagesspiegels. In Berlin-Tempelhof geht man hingegen fest von einem Zusammenhang mit den ausgehändigten Impf-Bescheinigungen aus,

Bis zu 500 Euro Bußgeld drohen

Das mutmaßliche Austricksen des Systems könnte nun Folgen für die abgesprungenen Ehrenamtlichen haben. Denn ohne nachvollziehbaren Grund kann man gar nicht von seinem Amt als Wahlhelfer: zurücktreten. 

„Allein die Bearbeitung dieser Absagen kostet das Wahlamt Zeit und Kraft, die für andere Aufgaben fehlen. Schlimmer wiegt aber das Risiko unzuverlässiger Wahlhelfer, da am Wahltag wirklich jede und jeder Ehrenamtliche zählt“, sagt Tempelhof-Schönebergs Bezirksstadträtin Christiane Heiß. Wichtige Gründe für eine Absage könnten zum Beispiel eine Krankheit, eine Behinderung oder eine dringende berufliche Angelegenheit sein. Das Wahlamt in Tempelhof-Schöneberg prüft jetzt die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Es können Geldbußen bis zu 500 Euro verhängt werden.

Übrigens: In anderen Teilen Deutschlands wurde das Phänomen der Wahlhelfer:innen-Trickser bisher nicht beobachtet. Hoffen wir, das das so bleibt!

Verwendete Quellen: Tagesspiegel.de, Spiegel.de

as Brigitte

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