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Ohne Schutzmaske unterwegs? Diese Bußgelder drohen!

Corona aktuell: Frau mit selbstgenähter Schutzmaske
© kovop58 / Shutterstock
Seit dem 27. April gilt in allen Bundesländern Deutschlands eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Wer keine Maske trägt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Mal eben schnell Einkaufen ohne Maske? Seit dieser Woche keine gute Idee mehr, denn seit dem 27. April sind wir Bürger*innen dazu verpflichtet, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Alltagsmasken zu tragen.

In manchen Bundesländern gehen die Regelungen sogar noch weiter: In Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht auch für Wochenmärkte und in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich auch für Bibliotheken und Arztpraxen. Wer sich nicht dran hält, muss mancherorts mit Bußgeldern rechnen!

So hoch sind die Bußgelder

  • So droht beispielweise in Bayern bei Missachtung der Maskenpflicht Privatleuten ein Bußgeld von 150 Euro. Ladeninhaber müssen sogar bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn sie nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. 
  • Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Masken-Muffel mit Strafen rechnen. Die Höhe der Strafen legen die Ordnungsämter der Kommunen fest, erklärt die Bundesregierung. 
  • In Rheinland-Pfalz kostet der Masken-Verstoß 10 Euro, in Hessen 50 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 25 Euro, berichtet am 27. April "n-tv". Ladenbetreibern in Rheinland-Pfalz droht zudem ein Bußgeld von 250 Euro, wenn die Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben.
  • In Hamburg soll es zunächst nur Strafen für Ladenbesitzer geben, die Menschen ohne Maske in ihr Geschäft lassen, berichtet "Bild.de". Demnach drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
  • In Baden-Württemberg soll es ab dem 4. Mai Bußgelder geben.

Vorsicht gilt auch beim Autofahren mit Maske. Hier drohen bis zu 60 Euro Strafe, wenn das Gesicht verhüllt wird. Solange allerdings Augen und Stirn noch erkennbar sind und die Identifizierung des Fahrers somit möglich bleibt, sei es wahrscheinlich, dass die Polizei ein Auge zudrücke.

Empfohlen wird von der Bundesregierung das Tragen von selbstgenähten Alltagsmasken. Auch die Bedeckung von Nase und Mund durch Tücher oder Schals ist erlaubt. Durch die nicht-medizinischen Masken soll die Ausbreitung des Coronavirus vermindert werden, indem verhindert wird, dass die virushaltigen Tröpfchen durch die Luft fliegen, die beispielsweise beim Sprechen oder Husten entstehen. 

Coronavirus: Muss ich meine Einkäufe desinfizieren?

Medizinische Masken wie etwa FFP2- und FFP3-Masken sowie OP-Masken werden dringend von medizinischem Personal wie Ärzt*innen und Pflegekräften in den Praxen, Kliniken und Intensivstationen benötigt und sollen darum diesen vorbehalten bleiben.

Verwendete Quelle: bundesregierung.de, bild.de, n-tv.de

mh

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