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Corona aktuell Mutter schickt infiziertes Kind zur Schule – Bußgeld!

Corona aktuell: Kind mit Maske
© Sergii Gnatiuk / Shutterstock
Die Corona-Zahlen steigen weiter, die Verunsicherung wächst: Jetzt hat eine Mutter ihr Kind trotz Corona-Verdacht zur Schule geschickt – und es war infiziert.

Der Schulbetrieb wird weiterhin von der Corona-Pandemie beherrscht. Um einen einigermaßen geregelten Ablauf sicherzustellen, gelten mehrere Maßnahmen, um das Risiko eines Corona-Ausbruchs zu verringern. Eine davon sind regelmäßige Tests. 

Familien werden in vielen Teilen des Landes dazu aufgerufen, ihre Kinder zu Hause, also vor dem Gang in die Schule oder Kita, auf das Coronavirus zu testen. Dafür werden Schnelltests für den Eigengebrauch eingesetzt. So sollen positive Fälle gar nicht erst in Kontakt mit anderen kommen. Das funktioniert jedoch nur, wenn entsprechend des Ergebnisses gehandelt wird. Dass das nicht immer der Fall ist, zeigt nun ein Fall aus Hessen.

Corona aktuell: Infiziertes Kind ging zur Schule

Dort soll eine Mutter ihr Kind in die Schule geschickt haben, obwohl es mit dem Coronavirus infiziert war. Dafür wurde ein Bußgeld von 500 Euro verordnet, wie "Osthessen News" berichtet. Tatsächlich legte die Frau jedoch am Amtsgericht Bad Hersfeld Widerspruch ein und musste am Ende der Verhandlung tatsächlich weniger zahlen.

Grund dafür sei Reue gewesen – die Mutter soll im Laufe der Verhandlung eingesehen haben, dass sie einen Fehler gemacht habe. Der Vorfall liegt bereits einige Zeit zurück: Im Juli 2021 soll sie sich und ihre Tochter zu Hause auf das Coronavirus getestet haben. Der Test der Mutter fiel positiv aus, der des Kindes negativ. Daraufhin veranlasste sie einen PCR-Test für das Mädchen. 

Als das Ergebnis am nächsten Tag noch ausstand, beschloss die Mutter, ihr Kind trotz eigenem Positiv-Ergebnis weiterhin in die Schule zu schicken. Dann stellte sich heraus: Auch das Kind hatte sich mit dem Coronavirus angesteckt. 

Mit ihrer Fahrlässigkeit hatte die Frau gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen. Das hatte sie im Laufe der Widerrufung jedoch eingestanden – weshalb die Strafe auf 300 Euro gesenkt wurde.

Verwendete Quellen: Osthessen News, News4Teachers

Brigitte

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