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Maskenpflicht: Muss ich im Auto einen Mundschutz tragen?

Corona aktuell: Eine Frau am Steuer eines Autos mit einem Mundschutz
© Aleksandra Suzi / Shutterstock
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt spätestens seit dem 29. April in ganz Deutschland die Maskenpflicht – doch im PKW kann das Tragen eines Mundschutzes ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wir alle sind seit Ende April dazu verpflichtet, zumindest in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen. Einige Menschen tun dies freiwillig auch im Freien oder beim Autofahren. Letzteres ist unter Umständen aber nicht die beste Idee – denn mit Mundschutz im PKW erwischt zu werden, kann als Verstoß gegen die Verkehrsordnung aufgefasst werden. Wir geben einen Überblick, in welchen Situationen du die Maske im Auto besser absetzen solltest – und warum.

Du bist alleine im Auto

Sitzt du alleine im Auto, solltest du grundsätzlich keine Maske tragen. Erstens wäre ein Mundschutz sowieso überflüssig, da du niemanden anstecken kannst. Zweitens heißt es in § 23 Abs. 4 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Du bist mit deinen Kindern oder deinem Partner unterwegs

Befindest du dich mit deinen Kindern, deinem Schatz oder anderen Personen aus deinem Haushalt im Auto, solltest du als Fahrerin keine Maske tragen. Zu Hause lauft ihr ja vermutlich auch ohne Mundschutz durch die Gegend, daher ist er im Auto ebenfalls überflüssig – kann aber als Verstoß gegen genannten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung aufgefasst werden.

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Du sitzt mit einer anderen haushaltsfremden Person im Auto

Auch wenn es derzeit grundsätzlich erlaubt ist, Kontakt zu einer Person zu haben, die nicht im selben Haushalt lebt wie du, heißt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums: "Die Nutzung des Autos ist nur allein oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet." Da das den tatsächlichen Vorgaben der Beschlüsse für den Bund jedoch widerspricht, kann es lediglich als dringende Empfehlung gewertet werden – eine Strafe droht also wahrscheinlich nicht, wenn zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen Auto fahren.

Allerdings kann in dieser Konstellation ein Bußgeld auf dich zukommen, sofern du am Steuer eine Maske trägst. Es sei denn, du oder dein mitfahrender Mitmensch gehört zur Risikogruppe oder ihr werdet von einer besonders kulanten Person angehalten und kontrolliert. Generell gilt also: Autofahrten mit haushaltsfremden Personen sollten möglichst vermieden werden. Wenn unbedingt nötig, eine Maske nur mit sehr gutem Grund tragen und dann auf keinen Fall zusätzlich eine Sonnenbrille.

Sonstiges

Taxifahrer*innen sind von der Maskenpflicht entbunden, als Fahrgast müssen wir wiederum einen Mundschutz tragen. Paketboten und Busfahrer*innen dürfen am Steuer eine Maske tragen, ohne ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Verkehrsordnung befürchten zu müssen.

Der Hauptgrund für das Mundschutzverbot beim Führen eines Fahrzeugs ist, dass andere Verkehrsteilnehmer gerade in brenzligen Situationen anhand deiner Mimik schnell und intuitiv reagieren können. Ist dein Gesicht verdeckt, eventuell sogar durch Maske und Sonnenbrille, kann es leichter zu Missverständnissen und Unfällen kommen. Im Zweifel ist die davon ausgehende Gefahr größer als das Risiko einer Autofahrt ohne Mundschutz – insbesondere wenn du gesund bist. 

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