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Corona aktuell Kann mein Chef verlangen, dass ich mich impfe?

Kann mein Chef verlangen, dass ich mich impfe?
© Tong_stocker / Shutterstock
Das Thema impfen spaltet die Gemüter. Die einen möchten sofort einen Impftermin haben, andere sind den Wirkstoffen gegenüber skeptisch. Und fragen sich womöglich: Kann mein Chef eigentlich sagen: Impf dich, sonst kündige ich dir?

Es gibt viel Verunsicherung rund ums Thema impfen: Wann bin ich endlich dran? Welche Impfreaktionen sind zu erwarten? Wie gut schützen mich die Mittel? Immer öfter hört man im Bekanntenkreis jetzt auch die Frage, ob womöglich eine Impfpflicht kommt. Wenn nicht gesetzlich, dann vielleicht indirekt. Einige Arbeitnehmer*innen fragen sich vielleicht: Wenn ich mich nicht impfe, kann mir dann eine Kündigung drohen? Noch gibt es keine einschlägigen Urteile zu dem Thema und damit keine Rechtssicherheit. Die FAZ hat mit dem Mainzer Rechtsanwalt Philipp Kranz gesprochen und ihn um eine Einschätzung gebeten. 

Kann mein Chef eine Impfung anordnen?

Laut Kranz dürfe der Chef durchaus fragen, ob man geimpft sei, weil er gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorgepflicht habe. Wer sich nicht impfe, könne eine das normale Maß übersteigende Gefahr für sich und andere darstellen. Eine Impfung anordnen könnten die Arbeitgeber aber nicht. "Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, bleibt es jedem selbst überlassen, sich impfen zu lassen“, sagt Kranz der FAZ. Das unterstreiche nämlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Kann mein Chef die Kündigung aussprechen?

Unter Umständen ja, so die Einschätzung des Juristen. Nämlich dann, wenn man einen Job habe, den man ohne Impfung nicht ausführen kann. Die meisten von uns müssen sich allerdings keine Sorgen machen, denn Kranz betont: "Denkbar wäre eine Kündigung höchstens in Berufen, die typischerweise mit häufigem und engem Kontakt mit anderen – aufgrund von Erkrankung oder Alter möglicherweise sogar besonders gefährdeten – Menschen einhergehen, zum Beispiel in der Medizin oder Pflege“. In dem Fall müssten die Arbeitnehmer aber zuvor Bescheid bekommen, was sie als arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Ob eine Kündigung zu rechtfertigen ist, hänge auch davon, ob die Impfungen überhaupt verhindern, dass man andere ansteckt. 

Muss es gleich die Kündigung sein?

Nein, Arbeitgeber könnten laut Kranz Angestellte auch in einen Bereich versetzen, in dem sie weniger Kontakt zu anderen Personen haben.

Brigitte

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