Anzeige

Hochzeit verschieben wegen Corona – gibt es Geld zurück?

Corona aktuell: Braut hält Brautstrauß in ihrer Hand
© John Wollwerth / Shutterstock
Das Coronavirus zwingt uns in ganz Deutschland zum Absagen und Verschieben von privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Gibt es in dieser Situation Geld zurück? (Stand 19. März, 18 Uhr)

Das Coronoavirus greift um sich und führt in ganz Deutschland dazu, dass sowohl gewerbliche Events wie Konzerte, Lesungen und Fußballspiele, als auch private Feiern, wie zum Beispiel Hochzeiten und Geburtstagspartys in Restaurants oder anderen Locations, abgesagt oder verschoben werden müssen. In dieser Situation fragen sich viele Menschen: Bekomme ich mein Geld zurück? Denn oftmals geht es um viel Geld, insbesondere bei Hochzeiten, bei deren Planung oft viele verschiedene Dienstleister involviert sind.

Die Verbraucherzentrale informiert aktuell umfassend zu vielen Fragen rund um die Stornierung von Veranstaltungen. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zum Stornieren privater Veranstaltungen zusammen:

Was passiert, wenn ich eine private Feier absagen muss?

Derzeit gelten für Restaurants Einschränkungen bei den Öffnungszeiten sowie Auflagen, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu minimieren, etwa durch Abstand zwischen den Tischen oder eine Reglementierung der Besucherzahl. Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken geöffnet werden. Teilweise werden private Feiern auch ganz verboten. 

Sofern eine behördliche Anordnung vorliegt, so die Verbraucherzentrale, ist es unmöglich, die Leistung bereitzustellen. In diesem Fall schulde der Verbraucher auch keine Miete mehr für die Räumlichkeiten und müsse auch weitere Dienstleistungen wie etwa Catering, Bedienung und Musik nicht bezahlen, da er die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen kann. 

Liegt noch kein Verbot der Behörden vor, möchtest du aber aus Angst vor einer Verbreitung des Coronoavirus eine private Feier absagen, hast du nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings könne der Dienstleister in diesem Fall einen Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Die genaue Höhe sei im Einzelfall zu klären. 

Der Bund Deutscher Hochzeitsplaner schreibt zur Stornierung von Hochzeiten durch das Brautpaar:

Sagen Brautpaare die Hochzeit ab, zum Beispiel aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung, tragen Sie die Kosten zu 100 Prozent, beziehungsweise laut AGB der gebuchten Dienstleister.

Dabei greifen demnach so genannte gestaffelte Stornoklauseln, heißt: Je länger im Voraus man absagt, umso geringer ist der Prozentsatz des Gesamtpreises, der zu zahlen ist. Hier sei zudem zwischen Werks- und Dienstleistungsvertrag zu unterscheiden.

Am besten um einvernehmliche Lösungen bemühen

Da die aktuelle Entwicklung insbesondere für Gastronomiebetriebe, Locationbetreiber und Dienstleister wie DJs, Fotograf*innen, Trauredner*innen oder Eventagenturen absolut existenzgefährdend ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.

Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Ersatztermin für das Event vereinbart wird und das Geld, das du bereits für die Veranstaltung bezahlt wurde, für den neuen Termin angerechnet wird.

Bei Hochzeiten berichten gerade einige Dienstleister, dass sie Brautpaaren, die ihre Hochzeit im April oder Mai feiern wollten, nun Ersatztermine im Herbst und Winter 2020 anbieten, um zu vermeiden, dass ihnen eine komplette Saison Verdienst ausfällt. 

Was passiert, wenn Dienstleister für die private Feier absagen?

Sagt der Dienstleister eine private Feier ab, muss der Kunde laut Verbraucherzentrale nicht zahlen – selbst wenn in den AGBs des jeweiligen Dienstleisters etwas anderes stehen sollte.

Wo finde ich Informationen dazu, ob meine private Feier noch stattfinden darf?

"Jedes Bundesland entscheidet derzeit selbst, welche Auflagen es für öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen verordnet", informiert der Bund Deutscher Hochzeitsplaner. Aktuelle Informationen dazu, ob beispielsweise Hochzeiten überhaupt noch stattfinden dürfen, finden Brautpaare auf der Internetseite des oder direkt bei ihrem Ordnungsamt – die Bestimmungen können sich derzeit allerdings jederzeit ändern. 

#brautvscorona: Austausch mit betroffenen Paaren

Wer sich mit anderen betroffenen Brautpaaren austauschen möchte, findet auf Instagram unter dem Hashtag #brautvscorona viele persönliche Geschichten rund um abgesagte Hochzeiten oder Gedanken dazu sowie Tipps von Dienstleistern zum Umgang mit der Situation. Auch auf Facebook widmen sich viele verschiedene Gruppen diesem Thema. 

Verwendete Quellen: verbraucherzentrale.de, welt.de, bund-deutscher-hochzeitsplaner.de, bundesregierung.de

mh

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel