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Corona aktuell Massive Kontaktbeschränkungen schon ab dem 2. November

Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen in Deutschland haben Bund und Länder in einer Krisenkonferenz über neue Maßnahmen im Kampf gegen Corona beraten. Die Beschlüsse der Regierung im Überblick.

Die Corona-Lage in Deutschland spitzt sich seit Tagen immer weiter zu. Mit 14.964 bestätigten Neuinfektionen am Mittwoch (28.10.) meldete das Robert-Koch-Institut den bislang höchsten Anstieg innerhalb von 24 Stunden seit Ausbruch der Pandemie. Die Kanzlerin sieht dringenden Handlungsbedarf und hat daher in einer Sonderkonferenz mit den Ministerpräsident*innen über neue bundesweite Maßnahmen beraten, um den Anstieg der Infektionen zu verlangsamen. Folgende Beschlüsse sollen am 2. November in Kraft treten.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick

Massive Kontaktbeschränkungen

Sowohl im öffentlichen als auch privaten Rahmen dürfen sich höchstens zehn Personen aus maximal zwei Haushalten miteinander treffen, sofern für die Zusammenkunft keine Notwendigkeit besteht (berufliche Verpflichtungen, Versorgungsleistungen etc.). Zu allen anderen Menschen (d. h. aus Dritthaushalten) müssen wir den uns bekannten Mindestabstand von 1,5 Metern wahren.

Schließung von Gaststätten und Restaurants

Restaurants, Bars, Clubs und ähnliche Einrichtungen dürfen keine Gäste mehr empfangen, sondern Speisen lediglich für den Verzehr außer Haus anbieten. 

Wo möglich, Heimarbeit

Wer seinem Beruf von zu Hause aus nachgehen kann, soll das ab kommender Woche unbedingt wieder tun. Firmen sind dazu angehalten, ihren Mitarbeiter*innen Heimarbeit zu ermöglichen.

Beherbergungsverbot für Touristen

Touristische Übernachtungen anzubieten ist ab dem 2. November fürs erste untersagt. Hotels und ähnliche Beherbergungsstätten dürfen ihre Zimmer lediglich für notwendige Reisen zur Verfügung stellen.

Einschränkungen im Freizeitbereich

Veranstaltungen wie Konzerte, Kino, Theater und Shows will der Bund im November ebenfalls komplett untersagen. Auch Fitnessstudios und Sporteinrichtungen müssen vorerst wieder schließen. Profisportveranstaltungen wie Bundesligaspiele dürfen nur ohne Zuschauer*innen stattfinden. Läden im Bereich der Körperpflege wie Massagepraxen, Beauty-Salons, Tattoostudios und ähnliche müssen ihren Betrieb zeitweise einstellen, Friseursalons dürfen jedoch unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften geöffnet bleiben.

Bildungseinrichtungen

Eine erneute Schließung von Schulen und Kitas ist derzeit offenbar nicht geplant und soll nach Möglichkeit mithilfe der anderen Maßnahmen verhindert werden.

Um die Einhaltung der Regeln und Kontaktbeschränkungen zu überwachen, soll die sogenannte Schleierfahndung durch die Bundespolizei ausgeweitet werden. Am 11. November werden Kanzlerin und Länderchefs die am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen prüfen und mit den dann aktuellen Daten abgleichen und gegebenenfalls anpassen.

Verwendete Quellen: tagesschau.de, bild.de, stern.de

sus

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