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Diese Regeln gelten ab heute Bund und Länder beschließen verschärfte Corona-Maßnahmen

Corona aktuell: Plastikröhrchen mit der Aufschrift "Covid 19"
© diy13 / Shutterstock
Um die bevorstehende Omikron-Welle einzudämmen, haben sich Bund und Länder auf Verschärfungen in der Corona-Politik geeinigt. Die strengen Forderungen des RKI wurden dabei aber nicht in Gänze umgesetzt.

Omikron ist auf dem Vormarsch und könnte die Corona-Pandemie erheblich verschärfen. Um auf diese Bedrohung zu reagieren, haben sich Bund und Länder am Dienstag, den 21. Dezember, zusammengesetzt und neue Maßnahmen beschlossen.

Aufgrund der drastischen Lage wurden Forderungen von Forscher:innen, Expertengremien und einzelnen Politiker:innen nach immer schärferen Beschränkungen laut. Das RKI forderte unter anderem ab sofort eine maximale Kontaktbeschränkung, eine Reduktion von Reisen auf das unbedingt Notwendige und eine maximale Geschwindigkeit beim Boostern und Impfen. Nur einen Teil dieser Forderungen berücksichtigten die Regierungschef:innen von Bund und Ländern.

Corona-Beschränkungen: Das gilt ab ab dem 28. Dezember

"Omikron macht keine Winterpause", warnte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sagte aber zugleich, dass sich Feste wie Weihnachten und Ostern nicht als Pandemietreiber erwiesen hätten. Daher gelten die beschlossenen Beschränkungen, über die knapp drei Stunden diskutiert worden ist, erst spätestens ab dem 28. Dezember.

Im 7. Januar wollen sich Bund und Länder erneut zusammensetzen. Die Regierungs- und Länderchef:innen behalten sich vor, die Beschränkungen zu diesem Zeitpunkt erneut zu schärfen.

Kontaktbeschränkungen

Bisher gab es Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – diese sollen beibehalten werden. Ab dem 28. Dezember sollen sich aber auch Geimpfte und Genesene privat nicht mehr in großer Anzahl treffen dürfen. Es gilt: Egal ob drinnen oder draußen – erlaubt sind maximal 10 Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Sobald jemand in der Runde nicht geimpft ist, gilt die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Heißt: Ein ungeimpfter Haushalt darf maximal zwei weitere Personen treffen..

Weihnachten & Silvester

Für Weihnachten appelliert die Regierung an die Vernunft der Menschen, die Anzahl ihrer Kontakte so gering wie möglich zu halten und sich vorher testen zu lassen. Nach Möglichkeit sollte die Grenze von 10 Personen nicht überschritten werden. Größere private Feiern sind an Silvester also nicht möglich – erst recht nicht für Ungeimpfte. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn sich eine Person aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.

Auch in diesem Jahr gilt wieder das Verbot zum Verkauf von Feuerwerk. Dabei gehe es vor allem um die Entlastung des Krankenhauspersonals, damit sich die bereits jetzt unter Hochdruck Arbeitenden nicht noch um Verbrennungen durch Böller kümmern müssen. Es werde zwar vom Böllern „dringend abgeraten“, ein generelles Verbot gäbe es aber nicht – nur in ausgewiesenen Zonen. Ganz ruhig wird es daher an Silvester höchstwahrscheinlich nicht.

Diskotheken und Clubs

In diesem Bereich haben die Landesregierungen die Entscheidungsmacht. So wurden in Bundesländern wie Thüringen, Bayern und Sachsen Diskotheken und Clubs bereits geschlossen. In Hamburg wurde ab 23 Uhr eine Sperrstunde für Restaurants, Kneipen und Bars eingeführt. Diese Regelung gelte ab dem 24. Dezember. Am Neujahrsmorgen gelte die Sperrstunde erst ab ein Uhr.

Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen sollen spätestens ab dem 28. Dezember wieder ohne Zuschauer stattfinden.

Schulen, Kitas und Hochschulen

Auf diese Forderungen des RKI wurde beim Bund-Länder-Gipfel nicht eingegangen: Das Institut hatte gefordert, die Weihnachtsferien an Schulen und Kitas zu verlängern und zu prüfen, unter welchen Bedingungen weiterhin Präsenzunterricht stattfinden kann oder ob Distanz- oder Wechselunterricht besser ist. Der Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen sollte auf Distanzunterricht umgestellt werden. Aktuell bleibt aber alles, wie es gerade ist.

Gastronomie, Handel und Sport

Einschränkungen wird es aktuell nicht geben. Die Bundesländer können lediglich den Zugang auf 2G oder 2G-plus beschränken. Alle Beschränkungen in Bezug auf den Handel, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie beschließen die Länder.

Kritische Infrastruktur

Das Auftreten der Omikron-Variante habe die Dringlichkeit der Impfungen erhöht. Bund und Länder rufen erneut zum Impfen und Boostern auch über die Festtage auf. Aktuell haben 70,4 Prozent die Grundimmunisierung, 32,6 Prozent der Menschen sind bereits geboostert. Durch die Empfehlung der Stiko, sich bereits nach drei Monaten boostern zu lassen, wird der Bedarf an Impfstoffen und Terminen jetzt vermutlich steigen. Aktuell dürfen Apotheken aber noch nicht mitimpfen.

Verwendete Quellen: Frankfurter Rundschau Online, Zeit.de

as / slr Brigitte

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