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Corona aktuell Das ändert sich jetzt beim Einkaufen

Die Corona-Maßnahmen der Bundesnotbremse sind beschlossen – und die Änderungen machen sich bereits beim Einkaufen bemerkbar.

Die Corona-Zahlen befinden sich in Deutschland nach wie vor auf einem hohen Niveau, das Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag rund 11.000 Neuinfektion, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 167,6. Nun soll unter anderem die Bundes-Notbremse helfen, die Zahlen zu senken.

Seit Samstag gelten bundesweit einheitliche Corona-Maßnahmen, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge über 100 liegt – und zwar so lange, bis sie fünf Tage in Folge wieder darunter sinkt. 

Aber was bedeutet die Bundesnotbremse konkret? Erste Änderungen dürften die meisten beim Einkaufen bemerken. Bereits am Wochenende bildeten sich vor Supermärkten lange Schlangen, die neuen Maßnahmen sorgten für Verunsicherung und Aufruhr – wo gilt denn jetzt was? Wir geben einen Überblick, was sich durch die Notbremse-Regelung konkret in Supermärkten und Einzelhandel ändert.

Einkaufen für den täglichen Bedarf

Prinzipiell müssen die Geschäfte in der Bundesnotbremse wieder schließen – davon ausgenommen ist aber natürlich wie gewohnt der Handel für den täglichen Bedarf. Geöffnet bleiben somit zum Beispiel Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Werkstätten, aber auch Blumen- und Buchläden. 

Doch auch im Supermarkt gibt es mit der Bundesnotbremse eine Änderung: Hier dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmetern nur noch eine*n Kund*in pro 20qm empfangen, bei größeren Geschäften gilt ein Kunde pro 40qm. Das sorgt für die aktuellen Warteschlangen vor den Geschäften. Viele Supermärkte versuchen, die Kund*innen-Anzahl über Körbe und Einkaufswagen zu regeln, so dass jede*r einzelne eins davon mit ins Geschäft nehmen muss. Es dürfen sich also insgesamt weniger Menschen gleichzeitig im Laden aufhalten.

Bundesnotbremse im Einzelhandel

Für den Einzelhandel ist ein Blick auf die Inzidenz des jeweiligen Ortes notwendig: Ab 150 bleiben die Geschäfte komplett geschlossen, hier ist lediglich das sogenannte Click&Collect-System möglich, bei dem Waren bestellt und abgeholt werden können. 

Bei einer Inzidenz über 100 aber unter 150 greift das Click&Meet-Konzept. Hier darf man laut Bundesnotbremse jedoch nur noch mit Termin und zusätzlich einem aktuellen, negativen Coronatest shoppen.

Die Informationen und Terminbuchung findet man in der Regel auf der Website des jeweiligen Geschäfts. 

Verwendete Quellen: Tagesschau, NDR, MDR

mjd Brigitte

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