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Corona aktuell: Darf ich noch spazieren gehen?

Corona aktuell: Darf ich noch spazieren gehen?
© Monkey Business Images / Shutterstock
Darf ich aktuell trotz Ausbreitung des Coronavirus noch an der frischen Luft spazieren gehen? Diese Frage stellen sich gerade viele Menschen in Deutschland. Derzeit gelten folgende Regeln. (Stand 24. März, 11.30 Uhr)

Das Coronavirus greift um sich und schränkt das gesellschaftliche Leben in Deutschland massiv ein. Kitas, Schulen, Kinos, Gastronomie, Sport- und Dienstleistungsbetriebe sind geschlossen, Veranstaltungen verboten oder eingeschränkt, Grenzen geschlossen. 

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus und geltenden Schutzmaßnahmen veröffentlichen das Gesundheitsministerium hier bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html und die Bundesregierung hier: bundesregierung.de.

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Am Sonntag, 22. März 2020, hat die Bundesregierung zusätzlich folgende Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte erlassen. Sie gelten zunächst für zwei Wochen. 

1. Kontakte reduzieren: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. Mindestabstand einhalten: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. 

3. Maximal 2 Personen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Bewegung im Freien: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Keine Partys, keine Gruppen: Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Welche Strafen drohen?

6. Restaurants sind geschlossen: Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleister geschlossen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. Hygienevorschriften einhalten: In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Was bedeutet das für Spaziergänge im Freien?

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben erlaubt. 
  • Allerdings nur in Begleitung von maximal einer weiteren Person oder mit der Familie aus dem eigenen Hausstand.
  • Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Besser sind 2 Meter. Spielplätze sind gesperrt.
  • Generell sollten alle Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
  • Am besten ist es, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben. 
  • Auch Kinder sollten so wenig Außenkontakt wie möglich haben. 
  • Der Mindestabstand gilt auch bei Unterhaltungen mit den Nachbarn über den Zaun im Garten.
  • Auch zum Einkaufen am besten alleine und so selten wie möglich gehen. Je weniger Menschen im Supermarkt aufeinandertreffen, umso besser. 

Am besten noch mehr Abstand halten

Wer sicher gehen möchte, dem empfehlen Experten, noch mehr Abstand zu anderen Menschen einzuhalten, beispielsweise auch beim Joggen. Mehr Infos dazu gibt es hier: Kann ich mich beim Joggen mit dem Coronavirus anstecken?

In den einzelnen Bundesländern können andere Regeln gelten. Diese finden Bürger*innen jeweils auf den Internetseiten der Länder.

Händewaschen - diesen Trick müsst ihr probieren!

Wichtiger Hinweis: Für Personen in häuslicher Quarantäne gilt – Spaziergänge sind nicht erlaubt (Quelle: RKI). Tipps zum Umgang mit häuslicher Quarantäne gibt es hier.

Verwendete Quellen: Robert Koch-Institut, bundesregierung.de, sueddeutsche.de

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