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Geburten in der Coronakrise - Kliniken in Bonn lassen Begleitung durch Väter wieder zu!

Corona aktuell: Mutter hält Baby im Arm
© Tyler Olson / Shutterstock
Die Entwicklungen rund um das Coronavirus betreffen auch die Geburtshilfe in Deutschland: Nachdem in Bonn kurzzeitig keine Begleitungpersonen bei Geburten mehr erlaubt waren, sind diese mit Einschränkungen jetzt wieder erlaubt. (Stand 24. März, 18:15 Uhr)

Die meisten Frauen wünschen sich zur Geburt ihres Kindes die liebevolle Begleitung einer Vertrauensperson ihrer Wahl. Doch die aktuellen Entwicklungen der Coronakrise in Deutschland führen derzeit auch in der Geburtshilfe zu Einschränkungen, die zur Folge haben können, dass Frauen bei der Geburt auf eine Begleitperson verzichten müssen. Zudem werden die Besuchsmöglichkeiten auf Wochenbettstationen eingeschränkt.

"Besuchsverbot auf unbestimmte Zeit"

Das Universitätsklinikum Bonn hatte beispielsweise kurzzeitig überhaupt gar keine Begleitung bei Geburten mehr zugelassen. Von der Regelung betroffen waren auch die Väter. Die Klinik begründete diese Entscheidung mit der folgenden Stellungnahme:

"Angesichts der aktuellen und sich weiter verschärfenden Corona-Krise haben wir uns in der Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin zu einem Schritt entscheiden müssen, der uns sehr schwerfällt: Um das Infektionsrisiko für Patientinnen und Mitarbeiterinnen möglichst gering zu halten, haben wir ab sofort ein Besuchsverbot erlassen. Nur werdende Mütter dürfen unser Klinikgebäude betreten. Das bedeutet leider, dass werdende Väter ihre schwangeren Frauen weder vor, während noch nach der Geburt begleiten oder besuchen dürfen. Dies gilt für spontane wie auch Kaiserschnittgeburten. Auch ein Besuch auf der Wochenbettstation ist für Väter oder andere Angehörige nicht mehr möglich."

Jetzt ist Begleitung wieder möglich

Am Montag, 23. März 2020, hat die Klinik allerdings bekannt gegeben, dass Väter als Begleitung bei einer Geburt mit Einschränkungen wieder zugelassen werden. Auf Facebook ist dazu das folgende Statement zu lesen:

"Die Bonner Kliniken, die Geburtshilfe leisten (GFO Kliniken Bonn, das Johanniter-Krankenhaus, das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn und das Universitätsklinikum Bonn), haben beschlossen, werdende Väter unter besonderen Auflagen in der aktiven Phase der Geburt ihrer Kinder teilhaben zu lassen. Damit heben sie eine Entscheidung vom 17.3.2020 auf.

Um eine Balance zwischen dem für alle geltenden Besuchsverbot und der besonderen Situation in der Geburtshilfe zu finden, können ab morgen werdende Väter wieder unter Auflagen die Frauen unter der Geburt begleiten. Die werdenden Väter oder eine andere Bezugsperson müssen vorab einen Fragebogen zum eigenen Gesundheitszustand ausfüllen. Daneben werden sie mit einem Mundschutz ausgestattet und müssen sich einer strengen Händedesinfektion unterziehen. Zudem müssen sie den Anweisungen des Klinikpersonals Folge leisten, einen Abstand von 1,5 Metern zu den Hebammen wahren und dürfen den Kreißsaal während der Geburt nicht verlassen. Bei Verlegung von Mutter und Kind auf die nachgeburtliche Station dürfen die Väter bzw. die Bezugsperson nicht begleiten. Die Regelung trifft für alle Formen der natürlichen Geburt zu und beginnt mit der aktiven Phase der Geburt (ab einer fortschreitenden Eröffnung des Muttermunds). In den Phasen davor werden Väter gebeten, sich auf Abruf bereitzuhalten. Während eines Kaiserschnitts sind Väter/Bezugspersonen im Operationssaal nicht zugelassen. Der Besuch der Wöchnerinnenstation bleibt für Väter und andere Angehörige untersagt. 

Die Bonner Kliniken haben sich gemeinsam zu dem Schritt entschlossen, nachdem sie eine erneute Bewertung der Risiken und Verfügbarkeit von Schutzkleidung durchgeführt haben. Sie hoffen, somit sowohl den Bedürfnissen der werdenden Eltern als auch denen des Infektionsschutzes gerecht zu werden. Diese abwägenden Maßnahmen, die den für die Geburtshilfe Verantwortlichen nicht leichtgefallen sind, werden daher von den meisten werdenden Eltern verstanden und befürwortet."

Auch in anderen Kliniken gibt es Einschränkungen

Wie unter anderem der Tagesspiegel aus Berlin berichtet, gibt es auch andere Kliniken, die derzeit die Möglichkeiten der Begleitung bei der Geburt und des Besuches für Krankenhäuser und somit auch für die Wochenbettstationen einschränken. Demnach hatte das Klinikum Süd in Rostock zunächst die Anwesenheit des Partners im Kreißsaal verboten. Inzwischen darf aber wieder eine symptomfreie Begleitperson bei der Geburt dabei sein. In den DRK-Kliniken in Berlin darf zwar noch eine Begleitperson mit zur Geburt und die Väter dürfen auch auf die Wochenbettstation, weiterer Besuch von Freunden und Familie ist allerdings nicht gestattet. Im Helios-Klinikum Berlin Buch ist ebenfalls noch eine Begleitperson im Kreißsaal erlaubt, allerdings darf danach nur eine Person pro Tag für eine Stunde zu Besuch kommen und Familienzimmer werden vorerst nicht mehr angeboten.

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Rechtzeitig nach aktuellen Gegebenheiten erkunden

Derartige Nachrichten sorgen bei schwangeren Frauen und ihre Familien natürlich für große Verunsicherung. "Mother Hood e.V.", die Bundeselterninitiative zum Schutz von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt und erstem Lebensjahr, die sich schon lange für sichere Geburten in Deutschland einsetzt, hat darum auch schnell auf das Thema reagiert und gibt auf seiner Internetseite Tipps zum Umgang mit dieser besonderen Situation. Der Artikel von Mother Hood e. V. wird laufend aktualisiert.

Eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer eine schwangere Frau die Begleitung einer symptomfreien Vertrauensperson fordern könne, gebe es nicht, auf Basis der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und den Empfehlungen verschiedener Fachgesellschaften sei allerdings "unfreiwilliges Gebären ohne Partner*in unzulässig".

Auf Anfrage von Brigitte.de erklärt Katharina Desery von "Mother Hood e.V.: "Sicherlich lässt sich eine Begleitung nicht erzwingen. Wir können Schwangeren und ihren Partnern zurzeit nur empfehlen, mit der Klinik das Gespräch zu suchen. Unbedingt fragen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Maßnahme beschlossen wurde. Und darauf verweisen, dass es andernorts anders gehandhabt wird. Und es ist sicherlich hilfreich zu erklären, was der Ausschluss des Vaters psychisch bedeutet, welche Ängste und Sorgen das bereitet. Wir hoffen gerade auf ein Einsehen auf Klinikseite. Der Partner ist schließlich mehr als ein Zuschauer. Er ist emotionale Unterstützung bei der Geburt und gehört zum Geburtsteam dazu".

Die Frauen hätten vollstes Verständnis für das Verbot von Besuch auf der Wöchnerinnenstation. "Aber ihnen nun auch noch den Partner in dieser ohnehin bestehenden Ausnahmesituation zu verwehren, kann nicht sein."

"Eine Geburt ist für die ganze Familie ein existentielles Ereignis"

Inzwischen hat sich auch der Deutsche Hebammenverband mit einer offiziellen Stellungnahme auf Facebook zu dem Thema geäußert und plädiert eindringlich für Ausnahmeregelungen für Geburten:

Eine Geburt ist für die ganze Familie ein existentielles Ereignis. Die Trennung der Gebärenden vom Partner und der Familie während als auch nach der Geburt kann weitreichende Folgen für die Familienbindung haben.

Weiter heißt es: "Schon im regulären Krankenhausbetrieb würde die Verweigerung eines Beistands bedeuten, die Frau während der Geburt ganz alleine zu lassen. Denn Hebammen betreuen in der Regel mehr als eine gebärende Frau gleichzeitig. Der Deutsche Hebammenverband appelliert daher eindringlich an die Kliniken, für Väter oder eine andere Begleitperson bei der Geburt eine Ausnahmeregelung für den berechtigten nachvollziehbaren Besucherstopp in den Krankenhäusern zu finden."

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Verwendete Quellen: mother-hood.de, tagesspiegel.de, Stellungnahme Universitätsklinikum Bonn, Instagram

mh

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