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Ausgangsbeschränkung wegen Corona gilt weiterhin

Corona aktuell: Verkehrsschild mit Beschriftung Ausgangssperre
Mit diesen Vorschriften soll das Virus gebremst werden.
Um die Ausbreitung des Coronavirus abzubremsen, gibt es derzeit Ausgangsbeschränkungen in Deutschland. Was darf ich noch und was nicht? Ein Überblick. (Stand 22. April)

Aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus gelten seit dem 22. März 2020 für Deutschland Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte. Die Regeln sollten zunächst für zwei Wochen gelten - die Frist wurde allerdings bis mindestens zum 3. Mai verlängert. 

Keine Reisen, keine Ausflüge

Dies sind die Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte im Überblick:

1. Kontakte reduzieren: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. Mindestabstand einhalten: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Maximal 2 Personen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Bewegung im Freien: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Keine Partys: Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Restaurants sind geschlossen: Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleister geschlossen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Nur Friseurbetriebe dürfen ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen.

8. Hygienevorschriften einhalten: In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Was darf ich jetzt noch?

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben erlaubt. Allerdings nur in Begleitung von maximal einer weiteren Person oder mit der Familie aus dem eigenen Hausstand. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
  • Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt ebenfalls erlaubt. Dies gilt auch für Wege zu notwendigen Terminen und Prüfungen.
  • Erlaubt bleiben auch Einkäufe, Arztbesuche und Hilfe für andere.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen - wie beispielsweise medizinische Fußpflege - sind weiterhin möglich.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?

In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind Strafen bis zu 25.000 Euro möglich, berichtet "tagesschau.de". Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte bei der Verkündung der Regeln am 22. März, dass von "Strafhöhen oder Ordnungsgeldern nicht gesprochen wurde". Allerdings handele es sich bei den Kontaktbeschränkungen nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln. "Es sind Regeln, die in unser aller Interesse einzuhalten sind. Die Ordnungskräfte werden das überprüfen, und wo sie Verstöße feststellen, wird es Folgen haben und Strafen geben".

Eindringlich appelliert die Kanzlerin:

Bitte ziehen Sie alle mit. Tun Sie jetzt das, was richtig ist für unser Land. Zeigen Sie Vernunft und Herz. Unzählige Mitbürger arbeiten im Gesundheitssystem oder halten unsere tägliche Versorgung aufrecht. Wir sollten ihnen dafür immer danken. Vor allem aber schulden wir ihnen, dass wir dem Virus so wenig Möglichkeit geben, sich auszubreiten, wie wir irgend können.

Individuelle Regelungen in den Bundesländern

Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. Aktuelle informationen dazu, welche Regeln in ihrem Bundesland gelten, finden Bürger*innen jeweils auf den Internetseiten der Länder.

Zu aktuellen Regelungen für ganz Deutschland informiert die Bundesregierung stets auf bundesregierung.de.

Verwendete Quellen: bundesregierung.de, tagesschau.de, spiegel.de

mh

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