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Corona aktuell Ampelkoalition stellt neue Corona-Regeln vor

Corona aktuell: Eine Frau wird geimpft
© Miriam Doerr Martin Frommherz / Shutterstock
Die potenzielle künftige Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grüne haben sich auf ein neues Gesetzespaket zum Umgang mit der Coronapandemie geeinigt. Diese Regeln sollen ab Mitte November gelten.

Am 25. November endet die epidemische Lage in Deutschland, die für viele der bundesweit geltenden Coronaregeln die Grundlage bildete. Doch das Coronavirus ist damit nicht aus der Welt, im Gegenteil: Trotz Verfügbarkeit von Impfstoffen steigen die Infektionszahlen auch in diesem Winter unangenehm schnell und die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 213,7 (Stand 9. November) höher als je zuvor. Um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten, werden wir also über den 25. November hinaus Maßnahmen brauchen, die den Umgang mit der Pandemie regeln. Und die idealerweise einheitlich, nachvollziehbar und wirksam sind. 

Die Ampel- und wahrscheinlich künftigen Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne haben bereits ein gemeinsames Gesetzespaket erarbeitet, das sie am Donnerstag, 11. November, im Bundestag vorstellen möchten und das bis zum 19. März gelten soll. Neben Abstandsregeln, Maskenpflicht und verpflichtenden Hygienekonzepten sieht der Entwurf folgende Punkte vor, beziehungsweise stehen folgende Punkte zur Diskussion:

1. Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November

Die Ampelparteien wollen den Sonderstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach dem 25. November nicht weiter verlängern und stimmen hierin mit dem derzeitigen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überein. Der Status berechtigte die Regierungen von Bund und Ländern, bindende Verordnungen zum Umgang mit der Pandemie zu erlassen, ohne die üblichen Abstimmungsschleifen durchlaufen zu müssen. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage geht die Zuständigkeit zur Verabschiedung sämtlicher Gesetze wieder an die Parlamente. Hauptgrund für die Entscheidung, die epidemische Lage auslaufen zu lassen, sei die Verfügbarkeit von Impfstoffen, die die Situation auch bei hohen Infektionszahlen entschärfe.

2. Wiedereinführung kostenloser Coronatests für alle Bürger:innen

Nachdem die Noch-Bundesregierung das Ende der kostenlosen Coronatests am 11. Oktober beschlossen hatte, beabsichtigt die möglicherweise künftige Regierung, sie wiedereinzuführen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen sich sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Menschen wieder kostenfrei testen lassen dürfen, ohne dafür konkrete Gründe (Verdacht auf Ansteckung, Symptome) nennen zu müssen. (Dieser Punkt ist im Gesetzesentwurf noch nicht enthalten, von den Ampelparteien jedoch offenbar gewünscht.)

3. Kein bundesweiter Lockdown, keine bundesweite 2-G-Regel

Während in einigen Bundesländern wie Sachsen viele Bereiche des öffentlichen Lebens (zum Beispiel Innengastronomie und Kinos) nur noch geimpften oder genesenen Menschen zugänglich sind, wollen die Ampelparteien bundesweit auf einen derartigen Ausschluss von ungeimpften Personen verzichten. Wo die Inzidenzen besonders hoch seien, mache die 2-G-Regel Sinn, zitieren Medien die Grünen-Politikerin Ricarda Lang, deutschlandweit sei sie jedoch nicht nötig. Einen wie auch immer gearteten, bundesweiten Lockdown für alle oder nur bestimmte Personengruppen schließen die Parteien aus. 

4. 3-G-Regel am Arbeitsplatz

Um die Sicherheit bei der Ausführung des Berufs zu gewährleisten, möchte die Ampelkoalition die 3-G-Regel für Menschen einführen, die nicht von zu Hause aus arbeiten (können). Bedeutet: Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz nutzen (möchten oder müssen), den ihnen ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt, müssen künftig nachweisen können, geimpft, genesen oder frisch getestet zu sein.

5. Testpflicht für Mitarbeitende und Besuchende in Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Die Ampelparteien planen, eine Rechtssicherheit herzustellen, um eine Testpflicht im Kranken- und Pflegebetrieb einzuführen – sowohl für Geimpfte, Ungeimpfte als auch Genesene. Auf diese Weise sollen von dem Virus besonders gefährdete Personengruppen noch besser geschützt werden.

6. Monitoring von Booster-Impfungen

Booster-Impfungen sollen künftig ebenso wie Erst- und Zweitimpfungen besser erfasst werden, damit Menschen, die eine Booster-Impfung brauchen, aber noch nicht bekommen haben, aktiv dazu eingeladen werden können.

Verwendete Quellen: zeit.de, tagesschau.de, deutschlandfunk.de, fr.de

sus Brigitte

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