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Jetzt wird's teuer 3 neue Corona-Regeln, die du besser kennen solltest

Corona aktuell: Angela Merkel mit Masken
© TOBIAS SCHWARZ / Kontributor / Getty Images
Um das Coronavirus auch im Herbst beherrschbar zu machen, hat die Regierung neue Regeln beschlossen. Die umfassen unter anderem hohe Bußgelder.

Die Corona-Zahlen bleiben in Deutschland auf hohem Niveau. So viele Infizierte wie aktuell wurden zuletzt im April gemeldet. Für die Regierung heißt das: Handeln ist angesagt. Denn der Herbst steht noch bevor.

So richtig fassen lassen sich die Infektionsquellen nicht mehr. Nach den Reise-Rückkehrern folgten Ausbrüche in Schulen, nun wird vermehrt über Corona-Fälle nach Feiern berichtet. Sie allesamt machen jedoch deutlich: Das Corona-Virus ist nicht verschwunden. Vielmehr breitet es sich in Deutschland bereits wieder aus.

Mit sinkenden Temperaturen und einem vermehrten Aufenthalt in Innenräumen befürchten Experten einen weiteren Anstieg der Fallzahlen. Um sich auf den Herbst vorzubereiten, hat die Regierung am Dienstag einen Corona-Gipfel abgehalten. Dabei wurden neue Maßnahmen beschlossen.

Feiern nur mit Obergrenze

Es gibt zwei neue Obergrenzen für Teilnehmer von Feiern. Diese orientieren sich an den Fallzahlen: Wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet werden, liegt die Grenze für öffentliche Feiern bei 50 Personen. Im privaten Raum werden dann höchstens 25 Personen empfohlen.

Steigen die Fallzahlen weiter an und liegen innerhalb von sieben Tagen bei über 50 pro 100.000 Einwohnern, sinkt die Teilnehmerzahl in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25, privat sollten dann nicht mehr als zehn zusammenkommen. 

Bußgelder für Fantasienamen

Beschlossen wurde, dass Bußgelder in von mindestens 50 Euro verhängt werden können. Ob und wie hoch diese in der Realität aussehen, liegt jedoch auf Länderebene. Während Schleswig-Holstein laut Tagesschau beispielsweise über eine bis zu 1.000 Euro Strafe nachdenkt, hat Sachsen-Anhalt die verpflichtenden Listen bereits abgeschafft. Für die konkreten Beschlüsse muss man sich also an seinem Bundesland orientieren – oder aber einfach gleich vernünftig sein und nur die richtigen Daten angeben. Denn wer sich von vornherein schlichtweg an die Corona-Regeln hält, dem droht auch kein Bußgeld.

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Hygieneregeln erweitert

Zuletzt wies Merkel noch einmal verstärkt auf die Hygieneregeln hin. Die AHA-Formel (Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske tragen) erweiterte sie dabei um einen Punkt: Das Lüften dürfe bei den Corona-Maßnahmen nicht vergessen werden. Vielmehr könnte es sich bei der regelmäßigen Lüftung um eine der effektivsten und dabei billigsten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus handeln.

verwendete Quellen: RND, Tagesschau

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