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Rechte für Geimpfte und Genesene Wie weise ich das nach?

Corona aktuell: Frau wird geimpft
© insta_photos / Shutterstock
Die Zahl der geimpften Menschen in Deutschland steigt an. Für Geimpfte sowie Personen, die vollständig von ihrer Corona-Erkrankung genesen sind, soll es künftig mehr Freiheiten geben. Wie du dein Recht auf diese Lockerungen nachweist, erfährst du hier.

Immer mehr Menschen sind vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Diese Personen tragen kaum zur Verbreitung des Virus bei – gleiches gilt für Genesene. Daher sollen sie bereits ab diesem Wochenende mehr Freiheiten bekommen. Laut Justizministerin Lambrecht ist dies "ein wichtiger Schritt hin zur Normalität". Doch wie beweise ich, dass ich geimpft oder genesen bin?

Corona aktuell: Welche Freiheiten gelten für Geimpfte und Genesene

Der Verordnung, die das Justizministeriums am Dienstag (4. Mai 2021) beschlossen hat, wurde nun von Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Dementsprechend sollen die Lockerungen für Geimpfte und Genesene bereits ab morgen in Kraft treten. Als vollständig geimpft gelten Menschen, deren zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt.

Die neuen Freiheiten beinhalten, dass Geimpfte und Genesene von den geltenden Kontaktbeschränkungen befreit sind: Sie dürfen sich mit beliebig vielen anderen geimpften oder genesenen Menschen treffen. Sind bei dem Treffen nicht immunisierte Personen dabei, zählen Geimpfte und Genese nicht als weitere Person. Zudem gelten die Ausgangssperren für sie nicht und sie können ohne vorherige Testung zum Termin-Shopping oder Friseur. Doch die Maskenpflicht sowie der Mindestabstand müssen weiterhin auch von Geimpften und Genesenen eingehalten werden.

Video-Tipp: Neue Beschlüsse für Geimpfte und Genesene

Familie am Tisch

Nachweis für Geimpfte

Um die neuen Freiheiten genießen und nachweisen zu können, dass sie zweimal gepikst wurden, sollten Geimpfte ihren Impfpass dabei haben. Ein von Impfzentren ausgefülltes Formular kann ebenfalls als Nachweis dienen.

Damit man nicht immer den Impfpass einstecken muss, soll demnächst eine digitale Alternative erscheinen: Eine digitale Impfbescheinigung, die in Arztpraxen oder Impfzentren ausgestellt und in die Corona-Warn- oder eine separate App eingespeist wird, ist geplant – ein schneller und unkomplizierter Nachweis.

Übrigens: Falls du schon einen Impftermin hast, deinen Impfpass aber nicht findest, kannst du trotzdem zum Termin erscheinen. Dir wird ein neuer Impfpass ausgestellt. Außerdem kannst du auch bei deinem Hausarzt einen neuen Impfpass beantragen, in dem die vorherigen Impfungen nachgetragen werden.

Nachweis für Genesene

Menschen, die eine Corona-Erkrankung bereits überstanden haben, sind zunächst vor einer erneuten Infektion geschützt. Der Immun-Schutz nimmt laut Expert:innen mit der Zeit jedoch ab. Ein halbes Jahr nach dem positiven Testergebnis ist eine einmalige Impfung erforderlich.

Als Nachweis dient ein positives PCR-Testergebnis aus einem Labor, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Ein Antikörper- oder Schnelltest reicht nicht aus.

Verwendete Quellen: RTL.de, galileo.tv

sti Brigitte

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