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Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie Bundestag reduziert das Strafmaß

Bundestag reduziert das Strafmaß für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
© Stockfotos-MG / Adobe Stock
Nach nur drei Jahren reformiert der Bundestag das Mindeststrafmaß für die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie erneut. Aufgrund massiver Kritik von Experten und zum Schutz von Eltern und Lehrer.

Wegen massiver Kritik aus der Fachwelt senkte der Bundestag am späten Donnerstagabend das Mindeststrafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate, für den Abruf und Besitz solchen Materials auf drei Monate.

Dabei war erst 2021 das Strafmaß für Kindesmissbrauch und sogenannte Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft worden. Seitdem galt: Wer die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren rechnen. „Was gut gemeint war, hat zu zahlreichen Problemen in der Praxis der Strafverfolgung geführt“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Eine erneute Reform soll dies nun vermeiden.

Eltern machten sich strafbar

Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind, gelten als Verbrechen. So war es im Zuge der Hochstufung der Mindeststrafe nicht mehr möglich, von einer Bestrafung abzusehen. Infolgedessen mussten sogar Eltern mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie ein Nacktfoto, das sie auf dem Handy ihres Kindes entdeckt hatten, an andere Eltern weitergeleitet hatten, um diese zu alarmieren. Gleiches galt für Lehrer:innen, die beispielsweise strafwürdiges Material speicherten, um Taten zu melden und aufzuklären.

Es sei demnach „dringend erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Diese handelten häufig aus in dem Alter verbreiteter Unbedarftheit, Abenteuerlust und Neugier.

Um die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen, wurde dies nun wieder angepasst. Die auf zehn Jahre angehobenen Höchststrafe bleibt jedoch auch nach der erneuten Reform bestehen. 

Experten begrüßen Neuregelung

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Neuregelung. „Es ist höchste Zeit, dass die Ampel-Koalition die Hilferufe aus der Justiz und von Betroffenen aufgreift und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 jetzt korrigiert“, sagte DRB-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Diese Verschärfungen seien damals „gegen den Rat aller Experten“ zustande gekommen, deren Bedenken sich seither „voll bestätigt“ hätten.

Quellen: welt.de, bundestag
 

jba Brigitte

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