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Mann muss seiner Ex 160.000 Euro für 30 Jahre Hausarbeit zahlen

Frau mit Bügelwäsche steht am Bügelbrett
© Stock-Asso / Shutterstock
Ob dieses Urteil Schule macht? Eine Frau hat auf ihre komplette Karriere verzichtet, um Kinder großzuziehen und Hausarbeit zu machen – nun steht ihr viel Geld als Wiedergutmachung zu.

Stell dir vor, du opferst deine vielversprechende Karriere für deine Familie. Fast 30 Jahre lang erziehst du die Kinder, schmeißt den Haushalt, kochst, bügelst. Dann, mit etwa 60, verlässt dich dein Mann und du stehst ganz alleine da. Und nun stell dir vor, eine Richterin verurteilt deinen Ex dazu, dir über 160.000 Euro Entschädigung zu zahlen!

Krasses Urteil in Argentinien

So erging es einer Frau in Argentinien. Von 1982 bis 2011 war sie verheiratet – und hat sich all die Jahre um den Haushalt gekümmert. Dafür hat sie eine aussichtsreiche Karriere geopfert – die Frau hatte einen guten Abschluss und ein Studium, hätte in der Wirtschaft gut verdienen können.

Doch sie wurde Hausfrau und Mutter, kümmerte sich bis zur Trennung im Jahr 2009 hingebungsvoll um ihre Familie. Dann der Schlussstrich, zwei Jahre später die Scheidung – und plötzlich stand die Frau mit leeren Händen da.

Mit 60 zu alt für den Arbeitsmarkt

Nach all den Jahren hatte sie nun keine Chance mehr, ihre Karriere nachzuholen. Also zog sie vor Gericht und forderte eine Entschädigung.

Und die bekam sie auch: Die Richterin hat entschieden, dass ihr Ex-Mann ihr 8 Millionen argentinische Pesos – umgerechnet etwa 164.000 Euro – als Entschädigung zahlen muss.

So wird das Urteil begründet

Die hohe Summe begründete die Richterin damit, dass die Frau 27 Jahre lang ihre eigene Karriere und ihr eigenes Leben für den Haushalt und die Familie zurückgesteckt hat.

Außerdem zog sie in Betracht, dass die Frau nach der Trennung keine Chance mehr gehabt habe, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen und auf eigenen Beinen zu stehen, weil sie mit mittlerweile 60 Jahren zu alt sei.

Die Richterin äußerte nach dem Urteil, dass eine solche Entschädigung zwar ungewöhnlich, aber auch angemessen sei – auch in ihrer Höhe. Schließlich sei die wirtschaftliche Situation der ehemaligen Eheleute durch die Scheidung deutlich ungerecht.

Videotipp: Mit diesem Trick helfen auch die Kinder im Haushalt mit:

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