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Änderungen 2020 - das ist alles anders im neuen Jahr

Änderungen 2020 - das ist alles anders im neuen Jahr
© Stacey Green / Shutterstock
Neue Gesetze, andere Bestimmungen und mehr Geld für einige – im neuen Jahr kommen einige Änderungen auf uns alle zu. Wir haben euch eine Übersicht zusammengestellt (wenn nicht anders angegeben, treten die Regelungen zum 1.1.2020 in Kraft).

Arbeit & Recht

  • Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.
  • Für neue Auszubildende gilt eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat, wenn kein Tarifvertrag vorliegt.
  • Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das die Zuwanderung von qualifizierten Facharbeitern nach Deutschland erleichtern soll.
  • Die steuerliche Grenze für Kleinunternehmer steigt auf 22.000 Euro Jahresumsatz (von 17.500 Euro), wenn der zu erwartende Umsatz bei bis 50.000 Euro liegt.
  • Die Kassenbon-Pflicht kommt: Als Maßnahme gegen Steuerbetrug sind künftig zum Beispiel auch Bäcker dazu verpflichtet, jedem Kunden einen ausgedruckten Bon mitzugeben.

  • Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen steigt von 12 auf 14 Euro bei Auswärts-Einsätzen von mindestens acht Stunden, bei Einsätzen von mindestens 24 Stunden von 24 auf 28 Euro.

Geld & Finanzen

  • Neue steuerliche Freigrenzen (nicht Freibeträge!) treten in Kraft: Bei Singles 9408 Euro, bei Ehepaaren 18.816 Euro und bei Kindern 5172 Euro.
  • Das Wohngeld wird für 660.000 einkommensschwache Haushalte erhöht.
  • Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung steigen um 1,88 Prozent, für Alleinstehende bedeutet das etwa ein Plus von 8 Euro im Monat.
  • Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 5.172 Euro je Kind erhöht.

  • Der Unterhalt für Trennungskinder steigt. Der Mindestunterhalt für Kinder bis vor Vollendung des sechsten Lebensjahres steigt auf 369 Euro statt 354 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 424 Euro statt 406 Euro, Kindern im Alter von 13 bis 18 stehen 497 Euro zu statt 476 Euro.

Gesundheit & Vorsorge

  • Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sinken auf 2,4 Prozent des Bruttolohns (0,2 Prozentpunkte weniger).
  • Die Masern-Impfpflicht tritt in Kraft: Ab 1. März 2020 gilt sie für Kita-Kinder in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Die Pflicht gilt auch für pädagogisches und medizinisches Personal.
  • Die Ausbildung von Hebammen wird zur Hochschulausbildung. Das Studium soll drei bis vier Jahre dauern und ähnlich einem dualen Studium praktische Anteile enthalten.

Leben

  • Die Mehrwertsteuer auf Tampons, Binden und Co. sinkt von 19 Prozent auf 7 Prozent. Gleiches gilt für elektronische Zeitschriften und Bücher.
  • Das Post-Porto für Briefe und Postkarten ins Ausland steigt von 0,90 Euro auf 0,95 Euro (Postkarte) bzw. 1,10 Euro (Briefe).
  • Der Strompreis steigt für viele Haushalte, weil die EEG-Umlage für Produzenten von Ökostrom steigt.
  • In Berlin gibt es 2020 einmalig einen zusätzlichen Feiertag: Am 8. Mai 2020 jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal.

Verkehr & Reise

  • Im Bußgeldkatalog werden einige Verkehrsverstöße wesentlich härter bestraft. Beispiele: Parken auf dem Radweg wird künftig statt mit 30 Euro mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft, wer keine Rettungsgasse bildet oder die Rettungsgasse etwa zum Wenden nutzt, muss zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld zahlen.
  • Die Luftverkehrsteuer steigt im April 2020. Flüge innerhalb der EU werden somit um 5 Euro teurer, Flüge bis 6000 Kilometer Distanz knapp 10 Euro und noch weiter entfernte Ziele 18 Euro. 
  • Es treten neue Abgas-Richtlinien für Neuwagen in Kraft, die künftig nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen.

(Sämtliche Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

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