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Änderungen 2019 - das ist alles anders im neuen Jahr

Änderungen 2019 - Frau mit Folien-Ballons
© BodiaPhoto / Shutterstock
Neue Gesetze, andere Bestimmungen und mehr Geld für einige - im neuen Jahr kommen einige Änderungen auf uns alle zu. Wir haben euch eine Übersicht zusammengestellt (wenn nicht anders angegeben, treten die Regelungen zum 1.1.2019 in Kraft).

Arbeit & Recht

  • Wer zwischen einem und fünf Jahren in Teilzeit arbeitet, kann wieder in Vollzeit zurückkehren. Die so genannte Brückenteilzeit wird Pflicht für Unternehmen ab 45 Mitarbeitern.
  • Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) steigt für Alleinstehende auf 424 Euro (von 416 Euro).

Geld und Finanzen

  • Der Mindestlohn steigt von 8,84 Euro auf 9,19 Euro.
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,6 Prozent.
  • Die Steuererklärung muss ab sofort erst zwei Monate später - also am 31.7. - abgegeben werden. Wer einen Steuerberater hat, hat Zeit bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
  • Das Kindergeld steigt zum 1.7. um 10 Euro pro Monat (erstes und zweites Kind: 204 Euro; drittes Kind: 210 Euro; jedes weitere Kind: 235 Euro.)
  • Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende steigt von 9000 auf 9168 Euro.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 2490 Euro pro Elternteil.
  • Die iTan-Liste wird abgeschafft: Bis 14.9.2019 müssen alle Banken sicherere Tan-Verfahren anbieten.
  • Ab 28.5.2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine in den Umlauf, die fälschungssicherer sind.

Gesundheit & Vorsorge

  • Die Zusatzbeiträge der Krankenversicherung werden nicht mehr nur vom Arbeitnehmer gezahlt, sondern 50/50 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
  • Wer Pflegestufe 4 oder 5 hat, bekommt künftig Taxikosten zum Arzt von der Krankenkasse erstattet (gilt auch für Pflegestufe 3, wenn dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde)
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte auf insgesamt 3,05 Prozent. Wer über 23 ist und keine Kinder hat, zahlt einen Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten.
  • Wegen der Mütterrente II bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr.
  • So genannte "Midijobber" mit einem Einkommen zwischen 450 und 1300 Euro zahlen nur noch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (bislang lag die Grenze bei 850 Euro).
  • Die Zurechnungszeiten werden angehoben. Heißt: Wer seinen Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, soll so viel Geld erhalten, als hätte er bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter in die Rentenkasse eingezahlt.

Leben

  • männlich, weiblich, divers - das dritte Geschlecht kann bei intersexuellen Menschen im Geburtsregister eingetragen werden.
  • Die EU senkt die Telefonkosten weiter: Ab Mai 2019 darf ein Telefonat von Festnetz oder Handy nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, eine SMS nur noch 6 Cent.
  • Vermieter dürfen nach einer Modernisierung die Miete innerhalb von sechs Jahren nur noch um drei Euro pro Quadratmeter erhöhen und nur noch acht (statt elf) Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Außerdem müssen sie sagen, wie hoch die Miete der Vormieter war.
  • Getrennt lebende Elternteile müssen mehr Unterhalt zahlen: Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis 6 monatlich auf 354 Euro (von 348 Euro), für 7- bis 12-Jährige auf 406 Euro (statt 399 Euro), 13- bis 17-Jährige auf 476 Euro (statt 467 Euro). Bei Volljährigen bleibt der Mindestunterhalt bei 527 Euro.

Verkehr

  • In zahlreichen deutschen Städten werden 2019 Diesel-Fahrverbote in Kraft treten.
  • Kraftstoffe sollen EU-weit gleich ausgezeichnet werden - deswegen werden an Zapfsäulen Symbole für Benzin (Kreis), Diesel (Quadrat) und gasförmige Kraftstoffe (Raute) eingeführt.
  • Die Typklassen der Kfz-Versicherungen werden geändert. Betroffen sind gut 11 Millionen Autohalter, etwa die Hälfte wird mehr bezahlen, während die andere Hälfte von der Änderung profitiert.
  • Online-Kfz-Zulassungen werden möglich: Wer einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion hat, kann eine Neuzulassung oder Ummeldung im Netz vornehmen.
  • Ab 1.7.2019 müssen Elektro-Fahrzeuge besser zu hören sein: Unter einer Geschwindigkeit von 20 km/h werden bei Neuzulassungen künstliche Motorengeräusche Pflicht.
  • Die Lkw-Maut steigt, um Lärm- und Verschleißbelastung durch große Lastwagen zu kompensieren.

(Sämtliche Angaben ohne Gewähr)

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