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Gesetzesnovelle Ab 2022 wird Pfand für noch mehr Getränke fällig

Gesetzesnovelle: Pfandflasche im Pfandflaschenautomat
© Namitha Hebbar / Shutterstock
Ab dem kommenden Jahr muss auch für einige Getränke, die bisher nicht der Pfandpflicht unterlagen, Pfand bezahlt werden. Auch für die Gastronomie hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Verpackungsgesetzes Konsequenzen.

In Deutschland wird in Zukunft bei noch mehr Getränken Pfand fällig. Das sieht eine Änderung des Verpackungsgesetzes vor, welcher der Bundestag schon Anfang Mai zustimmte. Damit gilt die Pfandpflicht in Zukunft für alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen. Ab dem kommenden Jahr muss dann auch für Getränke wie Fruchtsäfte Pfand bezahlt werden – das war bisher nicht der Fall.

Für Getränke, die vor dem Jahreswechsel in Verkehr gebracht werden, gibt es allerdings eine Übergangszeit bis zum Juli 2022. Auch in den Jahren danach wird die Pfandpflicht sukzessive ausgeweitet. So soll sie ab 2024 auch bei Milch und Milcherzeugnissen gelten, wenn diese in Einweg-Getränkeflaschen oder -dosen verkauft werden. Laut Bundesumweltministerium gilt dann die Faustregel: "Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt." Die Bundesregierung möchte damit den Plastikmüll reduzieren und die Umwelt schonen.

Mehrwegpflicht für To-go-Becher und geliefertes Essen

"Flaschen oder Dosen mit Pfand landen viel seltener in der Natur als solche ohne Pfand. Die Pfandpflicht unterstützt auch ein hochwertiges Recycling: Flaschen aus Kunststoff werden sortenrein gesammelt und können so leichter zu neuen Flaschen verarbeitet werden. So schaffen wir funktionierende Kreisläufe", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Auch für die Gastronomie hat die Gesetzesnovelle Auswirkungen. Restaurants, Bistros und Cafés, die To-go-Getränke und Take-away-Essen anbieten, müssen ab 2023 ihre Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Das gilt auch dann, wenn Lieferdienste das Essen nach Hause bringen. Mehrweg solle zum "neuen Standard" werden, erklärte Ministerin Schulze: "Kundinnen und Kunden sollen ihr Take-away-Essen oder To-go-Getränk ganz einfach in umweltschonenden Mehrwegbechern oder -behältern erhalten können. Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen."

Nach der Zustimmung des Bundestages berät am Freitag der Bundesrat abschließend über das Gesetz. Danach soll es im Juli in Kraft treten.

Quellen: Bundesrat, Verpackungsgesetz, Bundesumweltministerium 

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf stern.de.

epp/stern

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