Anzeige

Gerichtsurteil: 15-Jährige darf ihren 32 Jahre älteren Onkel lieben

Josephine (15) darf eine Liebesbeziehung mit ihrem 32 Jahre älteren Onkel haben. Andernfalls sei das „Kindeswohl gefährdet“, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg.

Hat eine 15-Jährige das Recht auf eine Liebesbeziehung mit ihrem 32 Jahre älteren, angeheirateten Onkel? Ja, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. 

Das Paar war nach Südfrankreich durchgebrannt

Im Frühjahr vergangenen Jahres war die damals noch 14-jährige Josephine mit ihrem angeheirateten Onkel Gerrit H. (damals 46 Jahre alt) nach Südfrankreich durchgebrannt, um ihre Beziehung ungestört leben zu können. Das Paar wurde jedoch aufgespürt und zog zurück nach Brandenburg. Seitdem besucht das Mädchen keine Schule mehr, und taucht immer wieder unter, damit ihre Eltern den Kontakt zu ihrem Onkel nicht unterbinden können.

Die Eltern ließen die Tochter in die Psychiatrie einweisen

Im Sommer 2015 ließen die Eltern ihre Tochter wochenlang in eine geschlossene Psychiatrie einweisen und sollen sie laut Gerrit H. psychisch unter Druck gesetzt und auch geschlagen haben. Schließlich versuchten die Eltern, die Liebesbeziehung des ungleichen Paares gerichtlich verbieten zu lassen. Damit scheiterten sie.

Begründung: Der Teenager ist reif genug

Die Eltern hatten ein "Kontakt- und Näherungsverbot" für den Partner ihrer Tochter zunächst gerichtlich durchgesetzt. Dagegen legte das Paar jedoch Beschwerde ein - mit Erfolg.

Der Entscheidung des Mädchens sei ein hohes Gewicht beizumessen, so das Gericht. Der Kindeswille dürfe in diesem Fall nicht übergangen werden, denn Josephine habe den Wunsch, die Liebesbeziehung fortzuführen, "zielorientiert und stabil" geäußert. Außerdem sei sie reif genug, diese Entscheidung zu treffen. 

Das Urteil bedeutet: Die Eltern müssen es hinnehmen, dass ihre Tochter mit einem über 30 Jahre älteren Mann zusammen ist.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel