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"Ich werde gestalkt - und der Terror nimmt kein Ende!"

Aus einer Arbeitskollegin wird plötzlich eine Stalkerin. Was es heißt, plötzlich verfolgt, bedroht und belästigt zu werden, erlebt diese Frau am eigenen Leib.

Das Telefon klingelt zum dritten Mal. Irene* ist zur Tür hereingekommen und eilt zum Hörer. Bevor sie abnimmt, wirft sie einen flüchtigen Blick auf das Display. Ihr Herz schlägt schneller, sie zieht die Hand zurück. Die Nummer kennt Irene nur allzu gut, mittlerweile sogar auswendig. Irene wird von ihrer Stalkerin angerufen und das bis zu vierzig Mal am Tag.

Übergriffe führen zur Kündigung

Irene arbeitet in einer Firma mit vielen netten Kollegen. Das Klima am Arbeitsplatz ist gut, doch seit ein paar Wochen herrscht angespannte Stimmung. Eine Angestellte namens Katja, mit der sich Irene eigentlich gut versteht, fällt unangenehm auf. Katjas übergriffige und distanzlose Art führt zu ständigen Konflikten im Team, die schnell eskalieren. Oft schreit sie einfach los, beschimpft ihre Kollegen und packt diese dabei grob an der Schulter. Dieses Verhalten wird irgendwann so extrem, dass Katja schließlich entlassen wird. Was darauf folgt, ist für die Firma, doch besonders für Irene ein Schock.

Auch Hausverbot kann die Übergriffe nicht stoppen

Die Kündigung will Katja nicht hinnehmen. Mehrmals am Tag kreuzt sie bei ihrer ehemaligen Arbeitsstelle auf und fordert lauthals die Wiedereinstellung. Sie belästigt die Mitarbeiter indem sie laut schreit und ihre ehemaligen Kollegen sogar anspuckt. Dabei sucht Katja immer wieder den direkten Kontakt zu Irene, die sie einerseits für ihre Entlassung verantwortlich macht und andererseits beschwört, Irene gehöre zu den "Guten". Die Situation ist mittlerweile so belastend geworden, dass man Katja ein Hausverbot erteilt. Als sie dieses fortlaufend bricht, wird die Polizei eingeschaltet. Mehrere Mitarbeiter, unter ihnen Irene, stellen eine Strafanzeige gegen Katja.

Womit niemand gerechnet hätte...

Doch die Anzeigen gegen Katja werden eingestellt. Sie wird in erster Linie nicht verurteilt, da sie sich aufgrund einer psychischen Erkrankung ihrer Schuld nicht bewusst, und somit laut § 20 des Strafgesetzbuches schuldunfähig ist. Katja leidet an einer multiplen Persönlichkeitsstörung. Eine ihrer Persönlichkeiten ist sogar in Irene verliebt, wodurch sich der Terror am Arbeitsplatz zunehmend verschlimmert und Irene von E-Mails und Anrufen bombardiert wird. Mittlerweile leidet sie unter Schlafstörungen, Magenschmerzen und ist arbeitsunfähig. Die ständige Sorge, Katja könnte auch gewalttätig werden geht ihr nicht aus dem Kopf.

Was kann die Polizei in so einem Fall tun?

Gibt es keinen Schutz vor einem schuldunfähigen Stalker? Die Hamburger Polizeisprecherin Efrossini Theodoridou erklärt die Möglichkeiten der Polizei, hier einzuschreiten: "Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die Polizei gegen den Stalker – unabhängig von seiner Schuldfähigkeit – polizeirechtliche Maßnahmen durchführen." Möglich sind dann zum Beispiel ein Aufenthaltsverbot, ein Platzverweis oder auch der Schritt, den Stalker vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Die Polizei greift auch in Irenes Fall ein, doch trotz eines Aufenthaltsverbots verschärft sich die Lage. Katja findet Irenes Adresse heraus und sucht sie zu Hause auf. Ein Alptraum wird wahr.

Steht das Opfer alleine da?

Was also tun, wenn auch die Maßnahmen der Polizei nicht helfen? Bei entsprechender Gefährdungslage, so Theodoridou, bezieht die Polizei den sozialpsychiatrischen Dienst ein, dessen Ärzte nach Begutachtung der Person eine einstweilige Unterbringung veranlassen könnten. Das geschieht allerdings nur, wenn die Person für andere und/oder für sich selbst eine Gefahr darstellt. Auch Katja wird vom Sozialpsychiatrischem Dienst kontaktiert, lehnt jedoch jede Hilfe ab.
Irene ist verzweifelt, die Polizeiaktionen sind nicht ausreichend, um Katja auf lange Sicht fernzuhalten. Sie fragt sich, was sie noch tun soll, um dem Stalking ein Ende zu setzen.

Kann ein Anwalt die Rettung sein?

Der letzte Versuch Stalking zu stoppen erfolgt meistens über einen Anwalt. Alexander Judaschke von www.opferschutz.info ist Rechtsanwalt und auf Gewalt- und Opferschutz spezialisiert. Seine Einschätzung: "Mit Hilfe eines Anwalts kann unter Umständen auch bei einem psychisch kranken und schuldunfähigem Täter eine Verurteilung erreicht werden". Im Extremfall ist selbst eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik möglich, wenn der Täter wegen einer psychischen Krankheit droht, andere Personen oder sich selbst zu verletzen. Polizeisprecherin Efrossini Theodoridou bestätigt das, räumt aber ein, dass sich die Rechtsprechung in den meisten Nachstellungsfällen mit dieser Entscheidung schwertut. Verständlich - immerhin ist eine Zwangseinweisung keine Lappalie.

Und Irene? Ihr Fall ist rechtlich gesehen noch nicht eindeutig genug, um dem Stalking ein Ende zu setzen. Ihr Puls jedoch schlägt immer noch schneller, sobald das Telefon klingelt und nachts bekommt sie kein Auge zu. Ihre einzige Hoffnung ist, dass die Stalkerin vielleicht irgendwann von alleine das Interesse an ihr verliert.

Weitere Hilfe für Menschen, die vom Stalking betroffen sind, bietet auch der weiße Ring, der Opfern beratend zur Seite steht.

*Die Namen der Hauptfiguren in diesem Artikel wurden geändert.

sor

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