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Delphine Boël Sie darf sich fortan Prinzessin nennen

Delphine Boël darf sich Prinzessin von Belgien nennen. Ein Vaterschaftsstreit mit Albert II., ehemals König von Belgien, liegt hinter ihr.

Delphine Boël (52) darf sich von nun an Prinzessin von Sachsen-Coburg-Gotha nennen: Die uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II. (86) hat einen Rechtsstreit gewonnen. Das bestätigte ihr Anwalt unter anderem der beglischen Zeitung "Het Nieuwsblad". Auch Boëls Kinder Joséphine und Oscar werden von nun an als "Prinzessin und Prinz von Belgien" durchs Leben gehen. Das Brüsseler Gericht hatte der 52-Jährigen zudem die Gleichberechtigung mit ihren Brüdern und ihrer Schwester aus der Königsfamilie zugesprochen. Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit war eigentlich erst für den 29. Oktober erwartet worden.

Seit 2013 kämpfte Delphine Boël dafür, dass sie vom ehemaligen belgischen König als sein Kind anerkennt wird. Der frühere Monarch soll laut Boël vor Jahrzehnten eine Affäre mit ihrer Mutter, Baronin Sybille de Sélys Longchamps (79), gehabt haben. Er stritt dies stets ab. 2019 unterzog sich Albert II. schließlich einem DNA-Test, da ihm täglich eine Strafe von 5.000 Euro drohte, wenn er sich geweigert hätte. Im Januar 2020 hat er die Vaterschaft anerkannt.

Albert II. ist seit 1959 mit Paola Ruffo di Calabria (83) verheiratet. Das Paar hat drei Kinder, Philippe (60), Astrid (58) und Laurent (56) von Belgien. Seit der Abdankung von Albert II. im Juli 2013 ist Philippe König von Belgien.

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