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Habt ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld? Die vier wichtigsten Facts!

Ende November gibt es für viele Arbeitnehmer endlich wieder Weihnachtsgeld! Wir klären die vier wichtigsten Facts dazu.

1.) Wer hat Weihnachtsgeld-Anspruch?

Es muss eine rechtliche Grundlage geben, auf die sich der Arbeitnehmer stützen kann. Diese sollte im Vertrag geklärt sein. Ohne diese rechtliche Grundlage hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings: Zahlt der Arbeitgeber freiwillig drei Jahre lang eine bestimmte Summe X an Weihnachtsgeld, dann kann der Arbeitnehmer ab dem vierten Jahr Weihnachtsgeld einfordern! Das ist unter "betrieblicher Übung" zu verstehen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die neu im Unternehmen sind.

2.) Gibt es Einzelfälle, die kein Weihnachtsgeld bekommen?

Wenn der Arbeitgeber grundsätzlich Weihnachtsgeld zahlt, dann braucht es schon einen triftigen Grund, davon ausgeschlossen zu werden. Gründe wären etwaige Fehlzeiten, sehr kurze Betriebszugehörigkeit oder eine lange Krankheit. 

3.) Bekommen alle, die Weihnachtsgeld erhalten, automatisch die Summe in Höhe eines 13. Monatsgehaltes?

Nein, das Weihnachtsgeld kann individuell berechnet werden. Verheiratete können so mehr als Ledige bekommen, Familien mehr als Alleinstehende. Teilzeitkräfte bekommen ihr Weihnachtsgeld natürlich auch nur anteilig.

4.) Wie sieht es mit einer Rückzahlung des Weihnachtsgeldes aus, z.B. bei einer Kündigung?

Generell muss der Arbeitnehmer bis zum 31.03 des folgenden Jahres im Unternehmen bleiben. Sonst kann der Arbeitgeber das Geld zurückfordern. Wird das Weihnachtsgeld jedoch in Form eines 13. Monatsgehaltes als fester Bestandteil des Gehaltes gezahlt (im Vertrag so geregelt), dann ist das Weihnachtsgeld als Zahlung für die bereits geleistete Arbeit zu verstehen.

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