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Souvenir vom Weihnachtsmarkt Darf ich die Glühweintasse mit nach Hause nehmen?

© drubig-photo / Adobe Stock
Viele Weihnachtsmärkte haben speziell gestaltete Tassen für ihre Glühweine – ein besonderes Erinnerungsstück.
Ein gemütlicher Abend auf dem Weihnachtsmarkt weckt die Versuchung, die Glühweintassen als Erinnerungsstücke mit nach Hause zu nehmen, besonders wenn bereits Pfand dafür bezahlt wurde. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Ein gemütlicher Abend auf dem Weihnachtsmarkt mit gebrannten Mandeln und wärmendem Glühwein gehört im Dezember einfach zur festlichen Tradition. Neben den kulinarischen Genüssen locken auch die liebevoll gestalteten Glühweintassen als begehrte Erinnerungsstücke. Die Versuchung, eine dieser festlichen Tassen als Andenken an die schöne Zeit mit nach Hause zu nehmen, ist groß, besonders wenn doch bereits ein Pfand dafür bezahlt wurde. Viele Glühwein-Fans sind sogar überzeugt, dass mit dem Pfand auch im Ernstfall der Kaufpreis für die Becher verrechnet ist – aber ist das wirklich so?

Souvenir vom Weihnachtsmarkt: Ist das erlaubt?

In vielen Fällen werden an den Ständen rund zwei bis fünf Euro Pfand pro Tasse entrichtet, was scheinbar die Option eröffnet, die beliebten Keramiktassen als Souvenir mit nach Hause zu nehmen, quasi als Gegenwert für den gezahlten Pfand. Aber dürfen wir die Glühweintassen vom Weihnachtsmarkt einfach mitnehmen, wenn wir dafür Pfand gezahlt haben? Im Video klären wir auf.

lwa Brigitte

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