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Ups! Paar muss wegen Sex im Schwimmbad vor Gericht

Sex im Schwimmbad: Ein Herz an einer beschlagenen Scheibe
© Montypeter / Shutterstock
Weil sie angeblich Sex in der Umkleide hatten, mussten zwei Schwimmbad-Besucher in Baden-Württemberg vor Gericht. Die Beschuldigten bestreiten das "Verbrechen".

Kurioser Prozess am Amtsgericht Sinsheim: Am Montag musste sich ein Paar dafür verantworten, dass es im Dezember Sex in der Umkleidekabine der "Badewelt" gehabt haben soll.

In dem Schwimmbad mit großem Sauna-Bereich, Südseepalmen und Tropen-Feeling nahe Heilbronn sind sexuelle Handlungen "an sich oder anderen Personen" laut Hausordnung verboten. Außerdem dürfen sich weder Heranwachsende noch zwei Erwachsene gleichzeitig in einer Kabine aufhalten. 

Paar stimmt Schweigevereinbarung zu

Das Paar bestreitet zwar die ihm vorgeworfene "Tat", einigte sich vor Gericht mit der "Badewelt" aber gütlich: Die Beschuldigten haben nun fünf Jahre Hausverbot im baden-württembergischen Tropenparadies. Die Gerichtskosten werden geteilt, die Kosten für die jeweiligen Anwälte trägt jede Partei selbst.

Kurios: Außerdem musste das Paar noch versprechen, Stillschweigen über die Ereignisse in der Umkleide zu wahren. 

Dem Prozess am Montag werden voraussichtlich noch weitere Prozesse dieser Art folgen: Das Erlebnisbad hat auch andere Paare wegen sexueller Handlungen angezeigt. Laut einem Sprecher des Amtsgerichts werden insgesamt etwa zehn Fälle in Sinsheim verhandelt.

Darf man wirklich keinen Sex in der Umkleide haben?

Also sagen wir mal so: Laut deutschem Gesetz ist selbst Sex in der Öffentlichkeit theoretisch erlaubt. Erst wenn sich andere durch den Akt gestört fühlen, wird's zu einer Ordnungswidrigkeit, und zwar "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Wenn es also niemand mitbekommt, sollte man sich in einer Umkleide durchaus mal vergnügen können. Gleiches gilt übrigens auch für Sex im Wasser

Da die "Badewelt" aber in ihrer Hausordnung ausdrücklich jegliches Lustspiel verbietet und obendrein den zweisamen Aufenthalt in den Umkleidekabinen nicht gutheißt, sind diese Angelegenheiten tatsächlich Fälle für das Amtsgericht.

Also: Immer erst die Hausordnung studieren! ✌️ 

sus

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