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Rückruf Supermärkte warnen vor Giftstoffen in Backwaren

Rückruf: Backwaren im Supermarkt
© Tykhova Aleksandra / Shutterstock
Wer Backwaren aus dem Supermarkt kauft, sollte jetzt vorsichtig sein: Es gibt einen Rückruf wegen giftiger Inhaltsstoffe.

Supermärkte lassen heutzutage kaum einen Wunsch offen. Neben Drogerie-Produkten und Frische-Abteilungen haben auch immer mehr Geschäfte Backwaren im Angebot. So gehören Aufbackprodukte für die meisten von uns zum Wochenendeinkauf fest dazu. Jetzt sollte aber jeder seinen Vorratsschrank prüfen: Supermärkte und Discounter informieren nämlich über einen Rückruf besagter Backwaren.

Rückruf von Backwaren bei Aldi Süd und Rewe

Konkret handelt es sich um aufbackbare Bagels, die sowohl bei Aldi Süd, als auch bei Rewe verkauft wurden. Beim Discounter ist folgendes Produkt betroffen:

  • Mühlengold Bagels
  • in der 340-Gramm-Packung
  • Sorte "Sesam"
  • Hersteller Aldente GmbH
  • alle Mindesthaltbarkeitsdaten ab dem 23.09.2020 bis einschließlich 13.11.2020 
  • Barcode: 4061458025751
  • verkauft bei Aldi Süd in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen 

Bei Rewe wurden die Bagels unter einer anderen Marke verkauft:

  • Aldente's Brotwelt Bagels Sesam
  • in der 350-Gramm-Packung
  • Hersteller Aldente GmbH
  • Mindesthaltbarkeitdaten ab dem 23.09.2020 bis einschließlich 13.11.2020
  • Barcode 4044808580032

Giftiges Planzenschutzmittel

Die Bagels sollten nicht mehr gegessen werden. Grund für den Rückruf sind Giftstoffe, die bei einer Untersuchung der Sesamsaat nachgewiesen werden konnten. Dabei handelt es sich um Rückstände eines Pflanzenschutzmittels. Auch wenn nur drei Prozent Sesamt in den Bagels enthalten sein soll, weist Aldi daraufhin, bitte vom Verzehr abzusehen.

Bei dem Pflanzenschutzmittel soll es sich laut "produktwarnung.eu" um Ethylenoxid handeln. Der Stoff gilt als giftig und krebserregend. In Tierversuchen sollen zudem Fortpflanzungsdefekte wie Fehlgeburten und Mutationen aufgefallen worden sein. 

Brot

Die Bagels sollten nach dem Rückruf bereits aus dem Handel genommen worden sein. Wer eine betroffene Packung jedoch noch zu Hause hat, sollte sie in die entsprechende Rewe- oder Aldi-Süd-Filiale zurückbringen. Kund*innen erhalten den Kaufpreis daraufhin auch ohne Kassenbeleg erstattet.

verwendete Quellen: Aldi Süd, Produktwarnung.eu, Umweltbundesamt

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