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Rückruf STEC-Bakterien in Salat gefunden – bitte nicht verzehren

Rückruf: Salat im Supermarkt
© Vera Petrunina / Shutterstock
Es gibt einen Rückruf für Salat, der in mehreren Supermärkten bundesweit verkauft wurde. Grund sind STEC-Bakterien, die zu gesundheitlichen Problemen führen können.

Du hast immer etwas Frisches im Haus? Das handhaben die meisten so. Denn wer einen Salat im Kühlschrank hat, greift abends doch eher dazu als zur Tiefkühlpizza. Insbesondere fertig abgepackte Salate aus dem Supermarkt haben uns schon so manchen Feierabend gerettet – aber ausgerechnet bei denen sollten wir vorsichtig sein. 

Immer wieder wird vor der hohen Keimbelastung in abgepacktem Salat gewarnt. Jetzt gibt es jedoch einen konkreten Fall: Das Unternehmen GARTENFRISCH Jung GmbH informiert derzeit über einen Rückruf. Es geht um Salat, der unter der Eigenmarke "Gut&Günstig" in mehreren Supermärkten deutschlandweit verkauft wurde.

Rückruf von Salat

Konkret vom Rückruf betroffen ist folgendes Produkt:

  • Salatmischung Blattsalat Mix
  • Marke: Gut&Günstig
  • Hersteller: Gartenfrisch Jung GmbH
  • Inhalt: 150-Gramm-Packung
  • Mindesthaltbarkeitsdatum 05.10.20

Der Salatmix wurde hauptsächlich in Filialen der Supermarktketten Marktkauf und Edeka verkauft. Betroffen sind laut "produktwarnung.eu" folgende Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

STEC-Bakterien können gefährlich werden

Grund für den Rückruf ist der Fund von sogenannten STEC-Bakterien. Dabei handelt es sich laut Hersteller um Shigatoxin bildende E.Coli-Keime, die zu fieberhaften Magen-Darm-Erkrankungen führen können. Schlimmstenfalls können sich die Bakterien im Körper ausbreiten und das sogenannte hämolytisch-urämische Syndrom auslösen, wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit warnt. Der Salat sollte also nicht mehr verzehrt werden.

Die Salatmischung soll bereits aus dem Handel genommen worden sein, wer sie jedoch bereits im Haus hat, sollte sie entsorgen oder zurück in die Verkaufsstätte bringen. Dort sollen Kund*innen den Kaufbetrag auch ohne Vorlage eines Kassenbelegs erstattet bekommen.

Andere Salat oder Produkte des Herstellers sollen nicht betroffen sein.

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