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Rückruf Diese Supermarkt-Wurst kann Salmonellen enthalten

Rückruf: Frau nimmt Wurst aus Supermarkt-Regal
© Africa Studio / Shutterstock
Es wurde ein Rückruf für Wurst aus dem Supermarkt veröffentlicht. Das betroffene Produkt könnte Salmonellen enthalten und sollte nicht mehr verzehrt werden.

In Corona-Zeiten versuchen wir, so selten wie möglich in den Supermarkt zu gehen. Und kaufen daraufhin vielleicht lieber alles bei einem Anbieter, als mehrere Geschäfte aufzusuchen. Wer dabei vor allem im Discounter einkauft, sollte seinen Vorrat nun überprüfen. Zumindest wenn Penny zu den favorisierten Supermärkten gehört.

Penny ruft Wurst wegen Salmonellen zurück

Die Discounter-Kette hat auf ihrer Website einen aktuellen Warenrückruf veröffentlicht. Denn der Verzehr einer verkauften Wurst könnte zu "gesundheitlichen Beeinträchtigungen" führen. In der Wurst könnten Salmonellen enthalten sein. Konkret handelt es sich um folgendes Produkt:

  • Schweineknacker der Marke "Schildauer"
  • In der 7 x 100-Gramm-Packung
  • Hersteller: SFW Schildauer Fleisch- und Wurstwaren GmbH
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 24.02.2021
  • Chargennummer 210404
  • Verkauft bei Penny Deutschland, Bundesland: Sachsen-Anhalt

Der Rückruf soll sich ausschließlich auf Teile Sachsen-Anhalts beschränken. Dort wurde die Wurst in Penny-Märkten verkauft. Mittlerweile soll die betroffene Ware bereits aus dem Handel genommen worden sein, wer sie jedoch bereits zu Hause hat, sollte die Chargennummer überprüfen.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Salmonellen in der Wurst befinden. Dabei handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien, die zu schweren Durchfallerkrankungen führen können. In der Regel verschwinden Symptome wie Bauchschmerzen, Durchfälle, Erbrechen und Fieber innerhalb von wenigen Tagen von selbst wieder. Insbesondere für immungeschwächte Menschen, Säuglinge, Kleinkinder und Senioren kann eine Salmonellen-Infektion aber auch gefährlich werden. Bei schweren Verläufen sollte daher sicherheitshalber ärztliche Hilfe aufgesucht werden.

Andere Wurst- und Schildauer-Produkte sollen nicht betroffen sein. Wer das Produkt gekauft hat, kann es in der Penny-Filiale auch ohne Vorlage eines Kassenbelegs zurückgeben und soll den Kaufpreis erstattet bekommen.

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