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Rückruf-Warnung Diese Nudeln können manchen Menschen schaden

Rückruf: Nudeln im Topf
© Artit Wongpradu / Shutterstock
Es gibt einen Rückruf für Nudeln. Diese sollen für manche Menschen gesundheitsgefährdend sein. Grund sind falsch gekennzeichnete Zutaten.

Nudeln gehören zur Grundausstattung eines jeden Haushalts – zumindest wenn es nach unseren Vorratsvorlieben geht. Eine gute Portion Pasta heilt schließlich nicht nur Hungergefühle sondern auch Herzschmerz, nicht wahr?

Nun gibt es jedoch eine weniger schöne Nachricht: Man sollte einmal seinen Vorratsschrank überprüfen, denn es wurde ein großer Rückruf für Nudeln herausgegeben. Der betrifft nicht jede Bevölkerungsgruppe, sondern lediglich Allergiker. Die sollten jetzt jedoch besonders vorsichtig sein.

Zurückgerufen wird nämlich ein eindeutig als "glutenfrei" deklariertes Produkt, das demnach vornehmlich von Allergikern gekauft werden dürfte – aber Gluten enthält.

Glutenfreie Nudeln enthalten Gluten

Konkret handelt es sich um folgende Nudeln:

  • Buckwheat noodles with sweet potato
  • Marke: TerraSana
  • bio-organic und glutenfrei
  • In der 250-Gramm-Packung
  • Artikel-Nummer: 270.3150
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.06.2022

Die Nudeln wurden zwar als glutenfrei verkauft, überschreiten aber die Grenzwerte für Gluten > 20ppm. Dementsprechend können sie bei Menschen mit Zöliakie oder einer allgemeinen Glutenintoleranz Beschwerden hervorrufen. Gluten ist ein Klebe-Eiweiß, das in mehreren Getreidesorten enthalten ist, bei manchen Menschen jedoch zu einer Überreaktion des Immunsystems und damit einer Entzündung der Darmschleimhaut führen kann.

Bei Zöliakie können schon kleine Gluten-Spuren zu unterschiedlich starken Symptomen führen. Neben Verdauungsbeschwerden kann es beispielsweise zu Müdigkeit, Erschöpfung, Blutarmut und Knochenschmerzen kommen. 

Die Nudeln sollten somit von Menschen mit Glutenunverträglichkeit nicht verzehrt werden. Wer keine Probleme mit Gluten hat, kann die Nudeln laut TerraSana bedenkenlos essen. Auch andere Chargen seien nicht betroffen.

Andernfalls können die Nudeln in der Geschäftsstelle zurückgebracht werden – dort sollten Kund*innen den Kaufpreis auch ohne Kassenbeleg erstattet bekommen.

verwendete Quellen: Produktwarnung.eu, lebensmittelwarnung.de

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