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Rückruf Metallsplitter in Gebäck gefunden

Rückruf: Gebäck
© Pavlo Burdyak / Shutterstock
Es gibt einen großen Rückruf mehrerer Gebäck-Sorten aus dem Supermarkt. Sie könnten Metallsplitter enthalten und sollten daher nicht mehr verzehrt werden.

Na, wer von euch hat auch immer etwas Süßes im Haus? Ein Vorrat an Keksen und Co. macht nicht nur uns, sondern auch überraschende Gäste glücklich. Jetzt sollte man jedoch vorsichtig sein: Denn genau solche Glücklichmacher unserer Süßigkeitenschublade werden gerade zurückgerufen.

Der Rückruf betrifft gleich mehrere Gebäcksorten verschiedener Marken, darunter kleine Marmorküchlein und Kuchensterne. Konkret handelt es sich um folgende Produkte:

Rückruf von Gebäck

  • Gebäcksterne und Marmorringe von Biscuiterie Charlotte
  • In der 250-Gramm-Packung
  • Folgende Sorten:
    • BC Butterstern 2307 MHD 29.11.2020 Charge 177G5 
    • BC Butterstern 2307 MHD 06.12.2020 Charge 185G5
    • BC Marmorstern 2308 MHD 29.11.2020 Charge 177G5
    • BC Marmorstern 2308 MHD 06.12.2020 Charge 185G5
    • BC Rosinenstern 2309 MHD 29.11.2020 Charge 177G5
    • BC Rosinenstern 2309 MHD 06.12.2020 Charge 185G5 
    • BC Marmorring 2301 MHD 24.12.2020 Charge 174G5

Zudem informiert Rewe derzeit über einen Rückruf der PICO Food GmbH, die ebenfalls Gebäck verkauft:

  • Feine Sterne der PICO Food GmbH
  • In der 250-Gramm-Packung
  • Folgende Sorten:
    • Feine Sterne 
    • Barcode: 4004363005005
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 27.11.2020
    • Feine Sterne Kakao
    • Barcode: 4004363005012
    • Mindesthaltbarkeitsdaten: 20.11.2020 und 27.11.2020
    • Feine Sterne Rosinen
    • Barcode: 4004363005029
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 27.11.2020

Die Gebäckartikel wurden in mehreren Supermärkten verkauft. Bei der Supermarkt-Kette Rewe sind Filialen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen betroffen.

Grund für beide Rückrufe ist eine Verunreinigung mit Fremdkörpern. Der Hersteller kann demnach nicht ausschließen, dass sich Metallstückchen in den Küchlein befinden. Das Gebäck sollte also nicht mehr gegessen werden, da kleinste Fremdkörper schlimmstenfalls zu inneren Verletzungen führen könnten.

Fallback-Bild

Wer das Gebäck schon im Haus hat, kann es einfach ins Geschäft zurückbringen. Dort sollten Kund*innen den Kaufpreis auch ohne Kassenbeleg zurückerstattet bekommen. Und keine Sorge: Andere Produkte oder Mindesthaltbarkeitsdaten sollen nicht betroffen sein!

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