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Rückruf Es drohen innere Verletzungen durch Splitter in Käse

Rückruf von Käse: Geriebener Käse
© Africa Studio / Shutterstock
Es gibt einen Rückruf für Käse. Grund sind Plastiksplitter, die in dem Produkt gefunden wurden. Es wird vor inneren Verletzungen gewarnt.

Käseliebhaber aufgepasst, ihr müsst jetzt ganz vorsichtig sein: In mehreren Bundesländern wurde ein Rückruf für Käse herausgegeben. Es handelt sich um den beliebten Streukäse, den viele fast immer im Kühlschrank haben – schließlich lässt sich damit von Pizza bis Lasagne alles hervorragend überbacken. Nun sollte man jedoch Abstand davon halten, denn in dem betroffenen Käse können sich Fremdkörper befinden. Mehrere Medien warnen sogar vor inneren Verletzungen, das Produkt sollte also nicht mehr verbraucht, sondern dringend entsorgt werden. Der Reibekäse stammt aus dem Handel der Discounter-Kette "Norma".

Rückruf von Käse

Der Rückruf wurde von Normal veröffentlicht. Konkret handelt es sich um folgenden Emmentaler, der gerieben in Norma-Filialen verkauft wurde:

  • Bayerischer Emmentaler gerieben
  • "hergestellt mit Milch aus Süddeutschland"
  • Marke: Leckerrom
  • Hersteller: Firma Bayernland eG
  • Im 250-Gramm-Beutel
  • 45 Prozent Fett i.Tr.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.04.2021

Der Käse wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beim Discounter "Norma" verkauft.

Es können Plastikfremdkörper enthalten sein – bitte nicht mehr verzehren

In der Pressemitteilung wird noch einmal betont, dass Kund*innen ausdrücklich gebeten werden, den Käse nicht mehr zu verzehren. Es sei nicht auszuschließen, dass sich grüne Plastikfremdkörper in der Packung befinden. Selbst wenn diese mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, sollte man die Packung lieber nicht mehr verwenden. Stattdessen können Kund*innen den geriebenen Käse auch ohne Vorlage des Kassenbelegs in einer beliebigen Norma-Filiale zurückgeben. Dort soll der Kaufpreis erstattet werden.

verwendete Quellen: Norma, T-Online, Bayernland

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