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Rückruf Glassplitter in Wurst aus dem Supermarkt gefunden

Rückruf: Wurst-Theke im Supermarkt
© FXQuadro / Shutterstock
Es gibt einen aktuellen Rückruf von Wurst. Der Aufschnitt wurde in mehreren Supermarkt-Filialen verkauft und könnte Glassplitter enthalten.

Achtung, wer vor dem Wochenende noch den Kühlschrank reich gefüllt hat: Es wird erneut ein Rückruf gemeldet, diesmal geht es um Aufschnitt. Betroffen ist Wurst, die über die Fleischtheke mehrerer Supermärkte verkauft wurde.

Die Rhönmetzgerei Arnold hat einen offiziellen Rückruf herausgegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einer Wurst des Herstellers Glassplitter befinden. Nun warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf dem Portal "lebensmittelwarnung.de" vor dem Verzehr des Produkts.

Rückruf von Leberwurst: Glassplitter-Gefahr

Konkret handelt es sich um eine Art Leberwurst. Diese wurde jedoch an der Fleischtheke der Supermarkt-Kette "tegut" verkauft – sie ist also nicht unbedingt an der Verpackung zu erkennen. Wer in einer der Filialen Wurst gekauft hat, sollte das Produkt überprüfen:

  • Rhöner Leberwurst im Ring (Naturdarm)
  • Lieferant: Rhönmetzgerei Arnold
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.12.2020
  • Verkauft im Zeitraum zwischen dem 23. November und 1. Dezember 2020

Die Leberwurst wurde sowohl bei Filialen von der "tegut…gute Lebensmittel" GmbH & Co. KG und der Rhönmetzgerei Arnold selbst verkauft. Die Supermarkt-Kette hat Standorte in Hessen, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Baden-Württemberg.

Die Verkaufsstellen sollen bereits informiert worden sein. Der Lieferant soll demnach die Wurst bereits zurückgerufen und entsorgt haben, sie dürfte sich somit bereits nicht mehr im Handel befinden. Wie die Glassplitter in die Wurst gekommen sind, ist nicht bekannt.

Wer im betroffenen Zeitraum eine Leberwurst an der Theke gekauft hat und vermutet, es könnte sich um besagtes Produkt handeln, sollte vorsichtshalber vom Verzehr absehen. Kund*innen können die Wurst in die entsprechende Filiale zurückbringen und sollen den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbelegs erstattet bekommen.

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