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Rückruf wegen Krebsgefahr Bundesamt warnt vor bekannten Vitaminpillen von Rewe, Rossmann & Co.

Rückruf: Nahrungsergänzungsmittel im Supermarkt
© Tero Vesalainen / Shutterstock
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat einen Rückruf veröffentlicht. Betroffen sind Nahrungsergänzungsmittel, die in mehreren Supermärkten und Drogerien verkauft wurden.

Ob zur Stärkung des Immunsystems, des Wohlbefindens oder der Erholung nach dem Sport: Viele Menschen nehmen heutzutage Nahrungsergänzungsmittel. Gängige Mineralien und Vitamine sind daher in so gut wie jeder Supermarkt- und Drogerie-Kette zu erhalten. Das könnte nun ein Problem darstellen: Denn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf dessen Portal "lebensmittelwarnung.de" über den Rückruf eines Nahrungsergänzungsmittels, das in mehreren Geschäften deutschlandweit im Handel war.

Es geht um Magnesium-Tabletten der "Omega Pharma Deutschland GmbH", die unter der Marke "Abtei" verkauft werden. In dem Produkt konnte laut Mitteilung des Herstellers 2-Chlorethanol nachgewiesen werden, das mit Ethylenoxid in Verbindung steht. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR)bewertet daher beide Substanzen zusammen. Ethylenoxid wird schon in geringen Mengen als erbgutverändernd und krebserregend eingestuft, bei 2-Chlorethanol gibt es ebenfalls entsprechende Hinweise. Auch wenn hier die wissenschaftlichen Daten noch nicht ausreichend vorliegen, sei laut BfR die krebserregende Wirkung nicht auszuschließen.

Rückruf: Diese Magnesium-Tabletten nicht mehr einnehmen

Auch die Omega Pharma Deutschland GmbH warnt nun davor, dass eine "gesundheitliche Beeinträchtigung bei dauerhafter Einnahme" nicht auszuschließen sei. Die Nahrungsergänzungsmittel sollten daher keinesfalls mehr zu sich genommen werden. 

Konkret betroffen sind folgende Produkt-Chargen:

  • "Magnesium Calcium + D3"
  • Marke: Abtei
  • In der 42-Tabletten-Packung
  • Chargennummern: L 9320150 und L 0080520
  • Mindesthaltbarkeitsdaten 08/2021 und 02/2022
  • verkauft bei: E Center, E Neukauf, EDEKA, REWE, real, Rossmann und weiteren Handelsketten

Kund:innen, die die Nahrungsergänzungsmittel schon zu Hause haben, können sie im entsprechenden Geschäft zurückgeben. Dort sollen sie auch ohne Vorlage des Kassenbelegs den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Andere Chargen sollen laut aktuellen Untersuchungen nicht betroffen sein. 

verwendete Quellen:Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesamt für Risikobewertung

Brigitte

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