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Rückruf von Süßigkeiten: Erstickungsgefahr!

Rückruf: Süßigkeiten im Supermarkt
© Aisyaqilumaranas / Shutterstock
Es wurde ein Rückruf für mehrere Süßigkeiten herausgegeben. Vom Verzehr wird dringend abgeraten – denn es soll Erstickungsgefahr bestehen.

Ausgerechnet ein Rückruf von Süßigkeiten: Da dürften bei so gut wie jedem von uns die Alarmglocken schrillen, denn seien wir mal ehrlich – die meisten haben doch einen kleinen Vorrat Süßes zu Hause. Und der ist dann auch schnell wieder weg. Vom Verzehr bestimmter Süßigkeiten sollte man aktuell jedoch absehen. 

Nach einem Rückruf warnt das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor Süßigkeiten, die aus China stammen, aber auch in Deutschland verkauft werden. Betroffen sind gleich mehrere Sorten der sogenannten "ABC Jelly Cups". Das sind kleine Gelee-Süßigkeiten, die in Mini-Bechern verpackt sind. Konkret handelt es sich um folgende Produkte:

Süßigkeiten-Rückruf von "Jelly Cups"

  • Name: "ABC Jelly Cups
  • Hersteller: Tsang Lin Industries Ltd 
  • Herkunftsland: Taiwan
  • Sorten:
    • Girl Jelly Fruity Bites,
    • Boy Jelly Fruity Bites,
    • Fruitery Jelly Assorted Jar,
    • Fruitery Jelly Assorted Bag,
    • Pentagon Cup Jelly Snack Bag,
    • Pentagon Cup Taro (Bag),
    • Pentagon Cup Taro (Jar),
    • Assorted Jelly Snack

Die "ABC Jelly Cups" werden unabhängig einer bestimmten Charge oder eines Mindesthaltbarkeitsdatums zurückgerufen. Viel mehr soll es um zwei Zutaten gehen: Johannisbrotkernmehl (E410) und Carrageen (E407). Aufgrund der Zusatzstoffe soll Erstickungsgefahr herrschen. Bei beiden Stoffen handelt es sich um Verdickungsmittel, die häufig in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden.

Laut Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollen die Gelee-Süßigkeiten in mehreren Bundesländern deutschlandweit verkauft worden sein. Dazu zählen:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Wer die Süßigkeiten also bereits zu Hause hat, sollte diese keinesfalls mehr vernaschen, sondern in den Müll schmeißen – oder gegebenenfalls in das Geschäft zurückbringen, in dem sie gekauft wurden. 

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