Zur Corona-Pandemie haben sich die meisten Menschen einen kleinen Vorrat angelegt. Schließlich versuchen wir, die Einkäufe auf das Minimum zu reduzieren – und nicht mehr jeden Tag losgehen zu müssen. Wenn ein Rückruf herausgegeben wird, ist aktuell aber dafür umso mehr Vorsicht gefragt. Insbesondere wenn es um Grundnahrungsmittel wie Brot geht.
Rückruf von Brötchen wegen Metallsplittern
Die Sternenbäck GmbH informiert aktuell über einen großen Rückruf mehrerer Brötchen-Sorten. Die Produkte sollten ausdrücklich nicht gegessen werden, da sie mit einem "metallischen Fremdkörper" verunreinigt sein könnten. Konkret vom Rückruf betroffen sind folgende Brötchen:
- Sternenbäck® Kaiserbrötchen
- Sternenbäck® Doppelbrötchen
- Sternenbäck® Mehrkornbrötchen
- Sternenbäck® Vollkornbrötchen
- Sternenbäck® Kartoffelbrötchen rund
- Sternenbäck® Schrippen
- Sternenbäck® Partybrötchen
- Sternenbäck® Rosinenbrötchen
- Kaufdatum bis inklusive 21. Januar 2021
Die Brötchen wurden in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verkauft. In Baden-Württemberg gilt der Rückruf laut Hersteller ausschließlich für die Sorte " Sternenbäck Kaiserbrötchen".
Alle betroffenen Chargen sollen bereits aus dem Handel genommen worden sein, versichert die Sternenbäck GmbH auf deren Website. Auch sollen alle anderen Produkte und solche, die ab dem 22. Januar verkauft worden sind, ausdrücklich nicht vom Rückruf betroffen sein und unbesorgt verzehrt werden können.
Wie die metallischen Fremdkörper in die Brötchen gelangt sind, ist unklar. Vom Verzehr sollte aus gesundheitlichen Gründen abgesehen werden. Wer die Brötchen schon im Haus hat, kann sie in entsprechenden Geschäften zurückgeben. Kund*innen sollen dort auch ohne Vorlage des Kassenbelegs den Kaufpreis selbstverständlich erstattet bekommen.
verwendete Quelle: Sternenbäck GmbH