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Rückruf Bundesamt warnt vor Erstickungsgefahr bei Süßigkeiten

Rückruf: Supermarktregal mit Süßigkeiten
© Trong Nguyen / Shutterstock
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor Süßigkeiten. Aufgrund einer Zutat bestehe Erstickungsgefahr.

So gut wie jeder hat sie zu Hause: Die kleine (oder große) Box, Schublade oder Schranktür, hinter der sich ein Vorrat an Snacks versteckt, die uns den Tag versüßen. Wem diese besagte Aufbewahrung bekannt vorkommt, der sollte jetzt mal einen Blick hinein werfen. Und bevor du dir etwas herausnimmst, bitte noch ein paar Absätze weiterlesen – denn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat jetzt eine Warnung für Süßigkeiten herausgegeben.

Bundesamt warnt vor Gelee-Süßigkeiten

Betroffen sind gleich mehrere Sorten sogenannter Gelee-Süßwaren, wie das Portal "Lebensmittelwarnung.de" schreibt. Konkret handelt es sich um folgende Produkte:

  • Gelee-Süßwaren in Mini-Bechern:
  • Pipo Cup Jelly
  • Fruit Flavour Jelly Cup
  • Mix Jelly Pudding
  • Alle Mindesthaltbarkeitsdaten mit der Zutat "E407", die für Carrageen steht

Bei dem Zusatzstoff "E407" handelt es sich um Carrageen, das als Gelier- oder Verdickungsmittel in manchen Lebensmitteln eingesetzt wird. Der Stoff besteht aus Mehrfachzucker aus Rotalgenzellen.

In Bezug auf die Gelee-Süßigkeiten in Mini-Bechern warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nun vor einer Erstickungsgefahr. Die Süßwaren sollten also keinesfalls mehr gegessen werden, da sie verkleben und Atemnot auslösen können.

Die Warnung wurde nicht zum ersten Mal herausgegeben. Zum ersten Mal veröffentlichte das Portal den Bericht bereits im August 2020, aktualisierte ihn jetzt jedoch erneut. Nähere Informationen zu den Süßigkeiten werden nicht genannt, allerdings richtet sich die Warnung an mehrere Bundesländer. Dazu gehören: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein.

Wer die Gelee-Süßwaren in Mini-Bechern zu Hause hat, sollte sie sicherheitshalber entsorgen – und sie nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen.

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