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Unfassbar: Richter wollte von Vergewaltigungsopfer wissen, ob sie "die Beine geschlossen" hielt

Vergewaltigungsopfer: Frau von hinten in BH
© NATNN / Shutterstock
Eine Frau aus New Jersey, USA, musste sich vor Gericht verantworten – nicht aber etwa, weil sie etwas angestellt hatte, sondern weil der Richter ihr nicht glaubte, dass sie vergewaltigt wurde.

Eine Frau aus Ocean County im US-Bundesstaat New Jersey hatte laut Spiegel Online im Jahr 2016 versucht eine einstweilige Verfügung gegen einen Mann zu erwirken, von dem sie sich bedroht fühlte. Demnach habe er sie verbal und physisch misshandelt und sie darüber hinaus zum Sex gezwungen. Außerdem habe er ihr Auto beschädigt und damit gedroht, ihr Haus anzuzünden.

Der Richter stellte eine unfassbare Frage

Der Richter glaubte der Frau offenbar nicht und fragte sie, was sie denn dagegen unternommen hätte, den Mann von sich fern zu halten und: Ob sie denn die Beine geschlossen gehalten habe. Der Richter versuchte später die Aussage zu erklären, indem er sagte, er habe nur mehr über den mutmaßlichen Übergriff erfahren wollen. Er habe ihr dann aber nicht geglaubt. 

Jetzt muss sich der Richter verantworten

Völlig zurecht muss sich jetzt der Richter vor dem Obersten Gerichtshof in New Jersey verantworten, denn die Frau klagte ihn wegen dieser demütigenden Aussage an. Seine Anwältin sagt, dass ihr Mandat diese Aussage mittlerweile bereue. 

Er verstehe inzwischen, so die Anwältin, dass dies Worte seien, die man einem mutmaßlichen Opfer sexueller Übergriffe niemals sagen dürfe. Sie deuteten an, dass es die Schuld der Frau gewesen sei. Ihr Mandant bereue, dass er der Frau damit weh getan haben haben könnte. 

Der Oberste Gerichtshof ist kritisch

Laut der "Aspury Park Press" würde der Richter nach einem Disziplinarverfahren gerne weiter seinen Beruf als Vorsitzender des Familiengerichts ausüben, aber der Vorsitzende des Obersten Gerichtshof in New Jersey sehe die Sache kritisch. 

"Würde ein Opfer von sexuellen Übergriffen mit Vertrauen in die Integrität den Richters in den Prozesses kommen, wenn er in Zukunft den Vorsitz in dieser Angelegenheit führen würde?", fragte er die Anwältin. Und: "Hätte ein objektives Mitglied der Öffentlichkeit Vertrauen in das Justizsystem, wenn er nach einem Disziplinarverfahren wieder den Vorsitz über Familienangelegenheiten dieser Art führen würde?" 

Wir finden: nein! Man nennt einen Richter nicht ohne Grund den Unparteiischen. Dieser Mann hatte jedoch ganz klare Vorurteile und wird diese mit Sicherheit nicht so schnell ablegen. 

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